AERZTE Steiermark | Dezember 2017
Recht Ærzte Steiermark || 12|2017 31 lungen wurden als zu ein- schränkend erachtet. y Das Muster für den schrift- lichen Behandlungsvertrag war zu starr und über weite Strecken disziplinierend. y Schließlich wurde ein Bedarf nach eindeutiger Klarstel- lung identifiziert, dass die inhaltliche, d. h. die thera- peutische Verantwortung für die Behandlung nicht bei den Amtsärzten, sondern ausschließlich bei den be- handelnden Ärzten liegt. Dementsprechend ergab sich die Notwendigkeit, neben der Veröffentlichung einer sich umfassend mit den medizi- nischen und psychosozialen Fragen der Opioid-Substituti- onsbehandlung auseinander- setzenden Behandlungsleitli- Masern sind sehr ansteckend. Auch für Healthcareworker. Ohne Impfung erkranken 95 von 100 Menschen. Bei 10 von 100 Masern-Fällen ist mit schweren Folgeerkrankungen zu rechnen. Die Masern-Impfung schützt. Verlässlich. Bitte denken Sie an Ihren Impfschutz – und an den Ihrer MitarbeiterInnen! Gratis für Menschen jeden Alters! Fotolia Masern_inserat_mut_arzt.indd 1 10.03.2016 09:04:35 nie, jene sich an die Ärzteschaft richtenden Vorschriften der Suchtgiftverordnung entfallen zu lassen bzw. zu überarbeiten, die damit nicht in Einklang gebracht werden können. Die nunmehrige Verordnungsno- velle setzt die diesbezüglichen Vorschläge um. Hingegen bleiben jene Vor- schriften weiterhin bestehen, die dafür notwendig sind, dass der amtsärztliche Dienst seine Aufgabe im Rahmen der Vidierung (Beglaubigung) bei Dauerverschreibungen er- füllen kann. Diesbezüglich bestand auch das Bedürfnis, die Rolle und Aufgaben des amtsärztlichen Dienstes im Rahmen der Opioid-Substi- tutionsbehandlung klarer als bisher zu definieren. Auch diese Empfehlungen werden mit der gegenständlichen No- velle umgesetzt. Die entsprechende Behand- lungsleitlinie „Leitlinie – Qualitätsstandards für die Opioid-Substitutions-Thera- pie“ sowie die einschlägigen Bestimmungen des Sucht- mittelgesetzes (SMG) und der Suchtgiftverordnung (SV) sind auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark unter dem Referat für Sucht- fragen abruf- bzw. down- loadbar und werden auch im Rahmen der einschlägigen Fortbildungsangebote vermit- telt werden. Fortbildung Das nächste Basismodul Sub- stitutionsbehandlung unter besonderer Berücksichtigung der Leitlinie „Qualitätsstan- dards für die Opioid-Substi- tutions-Therapie“ findet am 13. und 14. April 2018 im Seminarzentrum des LKH Süd-West–Standort Süd statt. Anmeldungen für das nächste Basismodul Substitutionsbe- handlung bitte schriftlich an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabtei- lung Gesundheit und Pflege- wissenschaften, zuhanden Hrn. Weixler unter E-Mail: alfred. weixler@stmk.gv.at oder Fax: +43 (316) 877-3373. Dr. Dieter Müller ist Jurist und leitet den Bereich Recht und Beschwerdemanagement, Ausbildung, EDV in der Ärz- tekammer Steiermark.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=