AERZTE Steiermark | Dezember 2017

32 Ærzte Steiermark  || 12|2017 wirtschaft & Erfolg stützung für minderjährige bzw. volljährige Kinder max. bis zum vollendeten 27. Le- bensjahr, sofern sich diese noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden. Die Invaliditätsversorgung selbst kann dauerhaft oder auch befristet gewährt wer- den, wobei die vorüberge- hende Berufsunfähigkeit zu- mindest für einen Zeitraum von 3 Monaten durchgehend bestehen muss. Besteht die vorübergehende Berufsunfä- higkeit über einen längeren Zeitraum als 12 Monate und ist für diesen Zeitraum die Krankenbeihilfe gewährt worden, so wird an deren Stel- le die vorübergehende Invali- ditätsversorgung auf Antrag gewährt. Diese kann auch schon früher gewährt werden, wenn durch die vorgelegten Unterlagen, wie z. B. ärzt- liche Befunde oder Bescheide von öffentlichen Institutionen, oder aufgrund einer vom Ver- waltungsausschuss beauftrag- ten vertrauensärztlichen Un- tersuchung festgestellt worden ist, dass eine vorübergehende oder dauernde Invalidität vor- liegt. Der Mindestanspruch der In- validitätsversorgung beträgt bei Anfall der Berufsunfähig- keit bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 100 Prozentpunkte der Grund- und Ergänzungs- leistung, dies entspricht im Der Schutz im Fall einer Be- rufsunfähigkeit ist ab dem ersten Tag der Eintragung in die Ärzteliste und Mitglied- schaft zum Wohlfahrtsfonds automatischer Bestandteil der Leistungen aus dem Wohl- fahrtsfonds – ohne dass sich die Ärztinnen und Ärzte zu- sätzlich darum kümmern müssen. Die Invaliditätsversorgung wird gewährt, wenn die Ärz- tin/der Arzt aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht mehr in der Lage ist, den ärztlichen Beruf dauernd oder vorübergehend auszuüben. Die Invalidität bezieht sich somit rein auf die Ausübung des ärztlichen Berufes. Der große Vorteil der Invaliditätsversorgung seitens des Wohlfahrtsfonds besteht somit darin, dass es einerseits keine Verweisung auf andere Berufe im Gesundheitswesen gibt und andererseits auch keine Wartezeit. Im Gegen- satz dazu muss man u. a. im staatlichen System über 5 Ver- sicherungsjahre in den letzten 10 Jahren verfügen, damit die staatliche Berufsunfähig- keitspension überhaupt ge- währt wird. Zusätzlich wird geprüft, ob eine berufliche oder medizinische Rehabili- tation zweckmäßig oder zu- mutbar ist. Im Falle einer Invalidität gibt es zusätzlich auch eine Unter- Schutz bei Berufsunfähigkeit Die Invaliditätsversorgung: Ab dem ersten Tag der Eintragung in die Ärzteliste sind steirische Ärztinnen und Ärzte gegen finanzielle Auswirkungen einer Be- rufsunfähigkeit geschützt. Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Smarte Online- Lösungen für alte Menschen Die Entwick- l u n g v o n Sma r t h ome - Lösungen für Menschen mit altersbedingten Einschrän- kungen schreitet mit Riesen- schritten voran. SeniorInnen haben das Bedürfnis, ihr Le- ben möglichst autonom zu gestalten. Einige Entwicklungen in der EDV können im Alltag hel- fen, altersbedingte Defizite auszugleichen bzw. zu kom- pensieren. Besonders gefragt sind Lö- sungen im Eigenheim, wie Licht- und Türsensoren, Raumklimaregelungen und elektronische Sicherheitsvor- kehrungen. Der Markt bietet außerdem ein breites Angebot an soge- nannten Falldetektoren mit GPS-Funktion, Bett- und Ses- selsensoren sowie Kommuni­ kationsmöglichkeiten für Notfälle, welche direkt mit Verwandten über das Handy verbunden sind. Handy-Apps zeichnen einfache Gesund- heitsdaten auf und lösen eben- falls im Notfall einen Alarm bei Verwandten, Freunden oder Hilfsorganisationen aus. Schlussendlich kann die digi- tale Welt das soziale Umfeld bedeutend bereichern. Alwin Günzberg ist Geschäfts- führer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg Jahr 2017 einem Betrag von EUR 1.151,86 brutto monatlich – 14-mal jährlich. Sollte der Anfall der Berufsunfähigkeit nach dem vollendeten 40. Le- bensjahr erfolgen, so verringert sich der satzungsgemäße Min- destanspruch monatlich um 0,25 Prozentpunkte (z. B. bei Anfall der Invalidität zum 45. Lebensjahr betragen die Min- destansprüche 85 % in der Grund- und Ergänzungsleis- tung, das sind EUR 979,08 p.m. – 14-mal jährlich). Es erfolgt gleichzeitig eine Ver- gleichsrechnung mit den eige- nen bereits erworbenen Pen- sionsansprüchen und das für den Berufsunfähigen bessere Ergebnis bestimmt die Höhe seiner Invaliditätsversorgung. Der Mindestanspruch redu- ziert sich bis zum vollendeten 60. Lebensjahr auf derzeit (2017) EUR 460,74 brutto monatlich, dies auch 14-mal jährlich. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres wird bei An- fall einer Berufsunfähigkeit die vorzeitige Altersversor- gung an Stelle der Invalidi- tätsversorgung gewährt. Für die Berechnung der Höhe der vorzeitigen Altersversorgung werden ausschließlich die eigenen erworbenen Pensi- onsansprüche herangezogen. Für Fragen erreichen Sie das Team des Wohlfahrtsfonds unter der Telefonnummer 0316/8044 DW 64 bis 67.

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