AERZTE Steiermark | Jänner 2018
ÆRZTE Steiermark || 01|2018 13 PETITION Anzeige Gebühr für Woh- nungsmietverträge abgeschafft Im Vorjahr wurde die Gebührenpflicht für Mietverträge über überwiegend Wohn- zwecken dienende Gebäude abgeschafft. Dabei gilt, dass Gebäude oder Räumlich- keiten in Gebäuden dann Wohnzwecken dienen, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen privates Leben, speziell auch Nächtigung, zu ermöglichen. Auch mitvermietete Kel- ler- und Dachbodenräume oder ein gemeinsam mit dem Wohnraum in Bestand gegebener Abstellplatz oder Garten sind, wenn nicht eine andere Nutzung dominiert, als zu Wohnzwecken vermietet anzusehen. Schriftliche Mietverträge über Geschäfts- raumvermietungen wie z. B. Ordinationen, unterliegen weiterhin der Gebührenpflicht. Zu beachten ist, dass der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist, für die korrekte Berechnung und rechtzeitige Abfuhr der Bestandvertragsgebühr zu sorgen. Diese ist bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats ab Entstehen der Gebührenschuld (das ist der Tag der Unterzeichnung des Vertrages) an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel abzuführen! Bei der Berechnung der Bestandver- tragsgebühr und der fristgerechten Abfuhr unterstützen und beraten wir Sie gerne! 350.000er-Marke durchbrochen wer- den. Ziel ist es, mindestens eine halbe Million Unterschriften zu sammeln. „Aschenbecher Europas“ „Mit der Entscheidung der neuen Bun- desregierung, die Novelle aufzuheben, bleibt Österreich der ,Aschenbecher Europas´“, kritisiert Meduni-Rektor und Mitinitiator der Initiative „Don´t smoke“, Hellmut Samonigg. „Es ist völliger Irrsinn, die endlich begonnene Trendwende jetzt plötzlich wieder umzukehren und nachhaltig zu ver- nichten“, betonen die InitiatorInnen der Petition. Der designierte ÖVP- Mandatar (geplanter Nachrücker für Juliane Bogner-Strauß) und ehemalige Grazer Meduni-Rektor Josef Smolle hat im Gespräch mit dem Kurier angekündigt, auch im Parlament für die Beibehaltung des Rauchverbots in der Gastronomie eintreten zu wollen. Daraufhin kam es zu Mutmaßungen, wonach sich seine Übernahme des Mandats aufgrund dieser Deklaration verzögere. Vorreiter wäre Österreich mit dem ursprünglich beschlossenen Gesetz beileibe nicht: Von Island bis Zypern, von Spanien bis in die Ukraine ist ein generelles Rauchverbot in der Gas- tronomie mittlerweile Standard. Die Entwicklung in anderen EU-Ländern zeigt, dass mit einer Verschärfung der Rauchverbote die Anzahl an Herz- infarkten, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris, Frühgeburten und small for date-Babys gesenkt werden konnten; außerdem wurden weniger Lungenkrebs- und COPD-Neuerkran- kungen registriert. „Wenn alle Daten und Fakten belegen, dass sich nur durch strengen Nichtrau- cherschutz ohne Ausnahmeregelungen und nur durch deutlich erschwer- ten Zugang zu Zigaretten z. B. das Herzinfarktrisiko signifikant senken lässt, dann kann die Aufweichung der bestehenden Gesetze nur dem popu- listischen Zweck dienen“, erklärt ÖÄK- Präsident Thomas Szekeres. Die Wiener Ärztekammer ist am 5. Jänner vorgeprescht und hat im Präsidium einstimmig den Beschluss gefasst, Schritte zur Einleitung eines Volksbegehrens zu setzen. Wichtige Partnerorganisation dieses Volksbe- gehrens soll die Österreichische Krebs- hilfe werden; Vorgespräche sind im Gange. „Das sind wir unseren Pati- enten einfach schuldig“, so die Wiener Ärztekammer. Foto: Conclusio „Ich bin Arzt und habe täglich mit dem Elend der Nikotin-/ Rauch-Opfer zu tun. Die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher ist für einen Rauchstopp und darf nicht von der Minderheit genötigt werden.“ Ein Unterstützer der Online-Petition
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