AERZTE Steiermark | Jänner 2018
ÆRZTE Steiermark || 01|2018 25 GESUNDHEITSPOLITIK 1.314 Euro erhalten jede/r Vertragsärztin/-arzt und jede Vertragsgruppenpraxis als fixe Förderung für E-Me- dikations-Installationskosten. Vereinbart wurde aber eine Gesamtfördersumme von 10 Millionen Euro – ein etwaiger Restbetrag geht dann auch an die Vertragsärztinnen und -ärzte. Mit der Einführung der E-Medikation erhält jede Ver- tragsärztin, jeder Vertragsarzt zusätzlich 240 Euro pro Jahr. Gesundenuntersuchung Dazu kommen Erhöhungen für Gesundenuntersuchungen in drei Bereichen: Es gibt eine Erhöhung des VU-Honorars von 3 Euro (entspricht rund 3 Millionen Euro pro Jahr), eine Anschubfinanzierung von 2,1 Millionen, was rund 350 Euro pro Praxis entspricht und die Modulkosten abdeckt, sowie eine zusätzliche neue Position im Honorarkatalog in der Höhe von 4 Euro pro Monat. Die Einführung erfolgt be- zirksweise in Stufen laut ne- benstehendem Rollout-Plan. Steiermark und Kärnten star- ten im Früh- Elektronisch erbrachte ärztliche Leistungen werden in Hin- kunft in die Honorarkataloge der Gebietskrankenkassen auf- genommen. Das wurde im Zuge der Verhandlungen über die ELGA-Verordnungsnovelle zwischen Ärztekammer und Haupt- verband vereinbart. Gleichzeitig wurden auch die Förderungen für die E-Medikation fixiert. E-Health ist eine Leistung jahr 2018, dann folgen die Kärntner, Tiroler und Salz- burger Bezirke. Dann kom- men Oberösterreich und Nie- derösterreich, den Abschluss machen das Burgenland und die Wiener Bezirke. Für Vorarlberg gibt es eine gesonderte Re- gelung. E-Medikation im Honorarkatalog Noch wichtiger als die unmittelbaren finanziellen Effekte der Einführung der E-Medikation ist aber, dass E-Leistungen in Hinkunft in die Honorarkataloge der Gebietskrankenkassen aufge-
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