AERZTE Steiermark | Jänner 2018
ÆRZTE Steiermark || 01|2018 29 RECHT Foto: Fotolia Seit 1.7.2012 kontrollieren die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissi- onen zum Schutz und zur För- derung der Menschenrechte staatliche und private Einrich- tungen, in denen es zum Ent- zug oder der Beschränkung der Freiheit kommen kann. Darüber hinaus überprüft bzw. besucht die Volksanwalt- schaft Einrichtungen und Pro- gramme für Menschen mit Behinderungen. Mitgliedschaft in Be suchskommissionen (w/m) Zu diesem Zweck werden bundesweit insgesamt sechs Kommissionen mit über 50 nebenberuflich tätigen Mit- gliedern gebildet, die bei Be- suchen und Überprüfungen ihre fachliche Expertise der Volksanwaltschaft zur Verfü- gung stellen. Die Kommissi- onen sind unter Berücksichti- Neuausschreibungen von Kommissionen der Volksanwaltschaft Mitgliedschaften und Leitungen der Kommis- sionen der Volksanwaltschaft zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte werden mit Jänner neu ausgeschrieben. gung der Geschlechterparität multi-ethnisch und multi- disziplinär zusammengesetzt. Mit 1.7.2018 hat eine Neube- stellung der Hälfte der Kom- missionsmitglieder für sechs Jahre zu erfolgen. Leitung von Kommis sionen der Volksanwalt- schaft (w/m) Die sechs Kommissionen wer- den jeweils von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet werden. Mit 1.7.2018 hat eine Neube- stellung von drei Kommissi- onsleitungen für sechs Jahre zu erfolgen. Die Ausschreibung inkl. Anfor- derungsprofil für eine Tätigkeit in einer dieser Kommissionen und für die Leitungen der Kom- missionen wird über die Web- site der Volksanwaltschaft www. volksanwaltschaft.gv.at Mitte Jänner 2018 abrufbar sein.
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