AERZTE Steiermark | Jänner 2018

ÆRZTE Steiermark || 01|2018 31 Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Ist meine Praxis(-EDV) E-Medikation- fit? Die e-Medika- tion wird ab März/2018 aus- gerollt. Im Bezirk Deutschlandsberg wurde im Jahr 2016 die e- Medikation bereits ausführ- lich getestet. Während dieser Phase haben sich in der Pra- xis einige Fehler gezeigt, die teilweise nicht vorhersehbar waren. Da die meisten Arzt- Software-Hersteller an diesem Pilotprojekt teilgenommen haben, sind keine groben Probleme zu erwarten. Ihre EDV-Firma sollte Ihnen bestätigen, dass sie fit für den Rollout der E-Medikation ist. Des Weiteren ist darauf zu achten, wie die EDV mit den Spezialitäten der E-Medika­ tion umgeht – z. B. den (situ- ativen) „Opt Out“-Optionen. Performance-Probleme waren im Pilotprojekt anfänglich bei der Verschreibung der Medikamente zu beobach- ten. Ferner wurde an der übersichtlichen Darstellung von „Fremdverschreibungen“ gefeilt. Die Funktionen der e-Medikation sollen natürlich von jedem Arbeitsplatz aus funktionieren. Holen Sie rechtzeitig ein konkretes Angebot (inkl. E-Medikations-Softwaremo- dul, Installation und Schu- lung) ein. Alwin Günzberg ist Geschäfts- führer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg WIRTSCHAFT & ERFOLG den, ist nach dem Mutter- schut zgeset z entsprechend zu evaluieren. Weiters sind die Tä- tigkeiten etwa aufgrund von bewährten sogenannten „Po- sitivlisten“ festzulegen. Wenn Jugendliche in der Praxis ar- beiten, ist nach dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsge- setz zu evaluieren. Seit 2000 sind alle Betriebe, in denen ArbeitnehmerIn- nen tätig sind, durch Arbeits- medizinerInnen und sicher- heitsfachkundige Personen (Präventivkräfte) zu betreuen, dies kann durch interne, ex- terne Fachpersonen, durch bewilligte Zentren oder bei Firmen unter 50 Arbeitneh- merInnen durch die AUVA erfolgen. Für die Arbeitszeiten sind die Vorschriften des Ar- beitszeitgesetzes und die Verordnungen dazu gül- tig. Ab elf Arbeitneh- merInnen ist mindes­ tens eine Sicherheits- vertrauensperson zu nominieren und dem Arbeitsinspektorat zu melden (Sicherheitsver- trauenspersonen-Verord- nung). Die Arbeitsinspektion ist die Behörde zum Schutz der Ar- beitnehmerInnen und bera- tend für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen tä- tig. Bei Feststellung von Män- geln fordern wir die Verant- wortlichen auf, rechtmäßige Zustände herzustellen, wir gehen Hinweisen vertraulich nach. Wir hoffen, dass auch die Ärztinnen und Ärzte als Ar- beitgeberInnen die Bestim- mungen im Sinne des Ar- beitnehmerInnen-Schutzes besser kennenlernen, wir ste- hen gerne für Auskünfte zu Verfügung. Links www.arbeitsinspektion.gv.at www.aekooe.at/arbeitsrecht- niedergelassene-arzte Hofrätin Dr. Friederike Sachornig-Tumlirz ist Ärztin im Arbeitsinspektionsärzt- lichen Dienst für Steiermark und Kärnten.

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