AERZTE Steiermark | Jänner 2018

ÆRZTE Steiermark  || 01|2018 33 WIRTSCHAFT & ERFOLG Wichtige Infos für 2018 für selbstständig tätige ÄrztInnen Ganzjahresvor­ schreibung 2018 y Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung 2018 ist das Einkommen laut Ein- kommensteuerbescheid des Jahres 2016. y Bitte schicken Sie uns ehest- möglich Ihren Einkom- mensteuerbescheid 2016, damit die Beiträge richtig bemessen werden können. y Sollten Sie Ihren Einkom- mensteuerbescheid 2016 noch nicht erhalten haben, so übermitteln Sie uns bit- te keine anderen Einkom- mensunterlagen. y Sofern bis Mitte November 2018 kein Einkommensteu- erbescheid 2016 vorliegt, werden die Beiträge auf Basis der Höchstbeitrags- grundlage berechnet. y Falls der Einkommensteu- erbescheid 2016 bereits im Herbst 2017 von Ihnen übermittelt wurde, wird dieser nicht noch einmal benötigt. y Sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Ordination auch ein Dienstverhältnis haben, so erhalten Sie Ende November eine „Zwischenabrechnung“ hinsichtlich einer allfäl- ligen Beitragsschuld zum Jahresende. y Bei all jenen Ärztinnen und Ärzten, die weder einen GKK-Kassenvertrag noch ein Dienstverhältnis haben, ist gemäß der Wohlfahrts- fondsbeitragsordnung eine Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der Vorschrei- bung zum jeweiligen Quar- talsende zu leisten. Formulare Die wichtigsten Formulare, wie z. B. das Antragsformu- lar für die Krankenbeihilfe, das Formularblatt für die Erklärung der Einkünfte, der Antrag für die Ermäßigung der Beitragsorientierten Zu- satzversorgung und weitere Formulare finden Sie mit Jänner auf der Homepage der Ärztekammer Steiermark. Link im Downloadcenter: http://www.aekstmk.or.at/ cms/cms.php?pageName=125 Wichtige Informationen für ÄrztInnen mit GKK-Kassenvertrag: Mit Ende Februar muss der Stmk. GKK vom Wohlfahrts- fonds eine Liste mit den je- weiligen Quartalseinbehalten bekannt gegeben werden. Alle Unterlagen, die bis spä- testens 17.02.2018 an den Wohlfahrtsfonds übermittelt wurden, können für den ers- ten Quartalseinbehalt be- rücksichtigt werden. Die weiteren Termine für die Meldung der Quartalseinbe- halte an die GKK sind Ende Mai, Ende August und Ende November 2018. Sollte sich zwischen der Meldung des je- weiligen Quartalseinbehaltes und des Quartalsultimos hin- sichtlich Ihrer Vorschreibung etwas ändern, so können kei- ne Änderungen der jeweiligen Quartalseinbehaltsmeldung an die GKK mehr vorgenom- men werden. Sämtliche Einkommensunter- lagen und Formulare können per Post, Fax (0316-8044-136) oder per E-Mail (wff@aekst- mk.or.at ) übermittelt werden. Wie erreicht man die Mitar- beiterInnen des Wohlfahrts- fonds? y per Tel.: (0316) 8044: DW 64: Frau Renner DW 65: Frau Fressel DW 66: Herr Mag. Tengg DW 67: Frau Schauer y per Fax: (0316) 8044-136 y per E-Mail: wff@aekstmk.or.at Mit einem eigenen Schreiben wurden Ende Dezember 2017 alle selbst- ständig tätigen Ärztinnen und Ärzte über Abläufe und Termine im Beitrags- jahr 2018 informiert. Die wichtigsten Punkte werden hier nochmals ange- führt. ! Kundmachung Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds, der Wohlfahrts- fondsbeitrags- ordnung, der Ge- schäftsordnung des Verwaltungsaus- schusses und der Umlagenordnung. Die Änderungen wurden in der Vollversammlung bzw. Erweiterten Vollversamm- lung vom 04.12.2017 be- schlossen und zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde gemäß § 195 Abs. 3 S. 2 ÄrzteG 1998 am 06.12.2017 übermittelt. Die Änderungen der Sat- zungen des Wohlfahrtsfonds, der Wohlfahrtsfondsbeitrags- ordnung, der Geschäftsord- nung des Verwaltungsaus- schusses und der Umlagen- ordnung treten mit 01.01.2018 in Kraft. Die geänderten Rechtsgrund- lagen sind auf der Homepage der Ärztekammer für Stei- ermark (www.aekstmk.or.at) abrufbar. Dr. Herwig Lindner e.h. Präsident

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