AERZTE Steiermark | Jänner 2018
ÆRZTE Steiermark || 01|2018 43 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Keine Hilfe für Kinder Der Honorarkatalog der Wie- ner Gebietskrankenkasse umfasst 23 Positionen, die der Kinder- und Jugendpsychia trie vorbehalten sind. Von der „diagnostischen Abklärung und Untersuchung“ mit einer Richtzeit von 60 Minuten, do- tiert mit knapp 120 Euro, bis zum „Kurzbefund mit Dia gnose und Behandlungsplan“ für ärztliche Kolleginnen und Kollegen, Krisenzentren, WG, andere am Gesamt- behandlungsplan beteiligte Personen/Institutionen, Tarif etwas über 11 Euro. Der Honorarkatalog der stei- rischen Gebietskrankenkasse enthält keine einzige Leistung aus dem Fachgebiet der Kin- der- und Jugendpsychiatrie. Die steirische Gebietskran- kenkasse ist auch die einzige neben der burgenländischen, die keine Kassenplanstellen für Kinder- und Jugendpsy- chiatrie vorsieht. Stattdessen versucht sie, sich mit einigen Zentren um Kassenstellen hinwegzuturnen. Was einen großen Vorteil für sie hat: Einen erheblichen Teil der Kosten muss die Kasse nicht selbst tragen, den übernimmt das Land Steiermark über den Gesundheitsfonds. Die Ärztekammer Steiermark hat, nicht zum ersten Mal, den Gesundheitsfonds auf diesen Missstand hingewiesen: „Die Versicherungsanstalt für Ei- senbahnen und Bergbau, die Versicherungsanstalt öffent- lich Bediensteter und auch andere Gebietskrankenkassen haben die Dringlichkeit einer Regelung für die Erbringung von kinder- und jugendpsy- chiatrischen Leistungen er- kannt, einen entsprechenden Leistungskatalog eingeführt und dadurch den Weg für gibt es spezielle kinder- und jugendpsychiatrische Leistun- gen, etwa eine „ausführliche diagnostische Erstuntersu- chung“, die bei der Versiche- rungsanstalt öffentlich Be- diensteter (BVA) mit 192,34 Euro dotiert ist. Da es in die Schaffung von Planstellen geebnet.“ Für Versicherte von Sonder- versicherungsträgern („klei- nen Kassen“) heißt das: Sie bzw. deren Kinder sind pri- vilegiert. Denn auch für sie In der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Österreich gibt es auf allen Ebenen Mängel. In der Steiermark fehlt aber die Basis – kinder- und jugendpsychiatrische Kassenstellen. Foto: Shutterstock Auch Kinder und Jugendliche in der Steiermark haben das Recht auf eine kinder- und jugend psychiatrische Grundversorgung. Die GKK-Planstellen dafür fehlen aber.
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