AERZTE Steiermark | Februar 2018
ÆRZTE Steiermark || 02|2018 17 MEDIZIN & ETHIK Anzeige Gesundheits- beruferegister Seit dem 1.1.2018 müssen Arbeit- geber bei jeder Neuanmeldung eines Dienstnehmers zur Sozialversiche- rung auch die Meldung der erfor- derlichen Daten für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister vornehmen. Von der Registrierungs- bzw. Melde- pflicht sind Angehörige der Gesund- heits- und Krankenpflegeberufe nach dem Gesundheits- und Krankenpfle- gegesetz (GuKG) betroffen – also diplomierte Gesundheits- und Kran- kenpfleger, Pflegefachassistenten und Pflegeassistenten (inklusive Sozialbetreuungsberufe) sowie An- gehörige der gehobenen medizinisch- technischen Dienste nach dem MTD-Gesetz, wie Physiotherapeuten, Diätologen, Biomedizinische Analy- tiker, Ergotherapeuten, Logopäden und Orthoptisten oder Radiologie- technologen. Personen, die bereits am 1.7.2018 zur Ausübung des jeweiligen Ge- sundheitsberufes berechtigt sind und diesen ausüben, haben sich bis spätestens 30.6.2019 unter Vorlage der entsprechenden Dokumente bei der jeweils zuständigen Registrie- rungsbehörde registrieren zu lassen. Diese Registrierung ist durch den Arbeitgeber zu überprüfen. Fotos: Peteris Apinis (WMA), beigestellt getextet: „Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.“ Achtung gab es in der Vorgängerversion nur für die Lehrerinnen und Lehrer. Kolleginnen und Kollegen waren „nur“ Schwestern und Brüder, Schülerinnen und Schüler (im englischen Original weit knapper „students“) kommen in der aktuellen Version erstmals vor. Das Gewicht des Gelöbnisses unter- scheidet sich von Land zu Land. In manchen Staaten ist es für Ärztinnen und Ärzte obligatorisch, in Deutsch- land etwa Teil der Berufsordnung – die offizielle deutsche Fassung (siehe Seite 15) wurde daher auch von der deut- schen Bundesärztekammer erstellt. Der deutsche Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery will das Genfer Gelöbnis zusätzlich stärker in den ärzt- lichen Alltag integrieren – jede Ärztin, jeder Arzt sollte es zumindest einmal durchdenken und besprechen – und sie/ er sollte auch danach handeln, sagt er in einem Statement. Der steirische Ärztekammerpräsident und ÖÄK-Vizepräsident Herwig Lind- ner, der als österreichischer Delegier- ter bei der Generalversammlung des Weltärztebundes mit Kolleginnen und Kollegen aus 50 Staaten dabei war, hält eine stärkere Verankerung des Genfer Gelöbnisses im ärztlichen Bewusstsein ebenfalls für sinnvoll. In der steirischen Ärztekammer werden es in Hinkunft alle jungen Ärztinnen und Ärzte beim Berufseintritt bekommen. „ Der Ökonomie und in totalitären Re- gimes auch dem direkten politischen Druck standzuhalten, ist ein sehr schwie- riges Unterfangen, die Genfer Dekla- ration gibt Ärztinnen und Ärzten eine wertvolle Hilfestellung“, sagt Lindner. Bei der Generalversammlung wurden die Ärzteorganisationen der Tschechi- schen Republik, von Weißrussland, Pa- kistan, Russland und Belize als neue Mit- glieder aufgenommen. Insgesamt sind nun 114 Staaten im Ärztebund vertreten, von A wie Albanien bis Z wie Zimbabwe. www.wma.net Yoshitake Yoko- kura, Präsident der japanischen Ärztekam- mer, wurde in Chicago zum Präsidenten des Weltärztebundes gewählt. Sein Nachfolger ab 2019 ist der isra- elische Präsident Leonid Eidel- man. „Der Ökonomie und in totalitären Regimes auch dem direkten politischen Druck standzuhalten, ist ein sehr schwieriges Unterfangen, die Genfer Deklaration gibt Ärztinnen und Ärzten eine wertvolle Hilfestellung.“ Herwig Lindner
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