AERZTE Steiermark | Februar 2018

26 ÆRZTE Steiermark  || 02|2018 E-MEDIKATION Grafik: Conclusio tion kommt von den Ärzte­ software-Firmen. Laut Info der Sozia lversicherungs- Chipkarten-Betriebs- und Errichtungsgesellschaft SVC haben die Ärztesoftware-Fir- men von rund 80 Prozent (in der Steiermark sollen es sogar über 90 Prozent sein) der für die E-Medikation in Frage kommenden Ärztinnen und Ärzte die technischen Voraus- setzungen für das E-Medi- kations-Update der Software geschaffen. Die Installation kann ab 3 Wochen vor Roll­ out in der jeweiligen Regi- on (siehe Karte oben rechts) stattfinden – ab diesem Zeit- punkt ist die E-Medikation für die Praxen freigeschaltet. Es empfiehlt sich, raschest Kosten und Installationster- min direkt bei der eigenen Software-Firma zu erfragen. Seitens der SVC wurde die Performance seit dem Pilot- versuch in Deutschlandsberg 2017 nochmals verbessert. Auch ÄrztInnen, die bereits Erfahrungen gesammelt ha- ben, sagen, dass es nicht zu zeitlichen Problemen kom- men sollte. Für alle technischen Probleme gibt es die ELGA Serviceline (Telefon: 050 124 44 22, E- Mail: gda@elga-serviceline.at) Achtung: Bei Patientinnen und Patienten, die sich per Opt-Out von ELGA abge- meldet haben, erscheint beim Versuch, E-Medikations- An der E-Medikation teil- nehmen müssen Vertragsärz- tinnen und Vertragsärzte so- wie Vertragsgruppenpraxen folgender Fachgebiete: y Allgemeinmedizin y Internistische Sonderfächer im Sinne der Ärztinnen-/ Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 y Augenheilkunde und Optometrie y Frauenheilkunde und Geburtshilfe y Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde y Haut- und Geschlechts- krankheiten y Kinder- und Jugendheilkunde y Kinder- und Jugendpsychiatrie y Kinder- und Jugendpsychi- atrie und Psychotherapeu- tische Medizin y Lungenkrankheiten y Neurologie y Neurologie und Psychiatrie y Orthopädie und Orthopä- dische Chirurgie y Orthopädie und Traumatologie y Psychiatrie y Psychiatrie und Neurologie y Psychiatrie und Psychothe- rapeutische Medizin y Urologie Ausnahmen von der gesetz- lichen Verpflichtung beste- hen darüber hinaus für Vertragsärztinnen und Ver- tragsärzte, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung das 66. Le- bensjahr vollendet haben oder das 60. Lebensjahr vollendet Daten einzugeben, eine aus Datenschutzgründen unspe- zifische Fehlermeldung. Das betrifft laut SVC rund 3 Pro- zent der Versicherten. Krankenhäuser Medikamente, die in stei- rischen Landeskrankenhäu- sern verabreicht bzw. ver- schrieben werden, sollen ab August 2018 von diesen in die E-Medikation eingegeben werden. Bei anderen Kran- kenhäusern sind die Termine derzeit noch nicht bekannt. Recht Die Teilnahme an der E-Me- dikation ist für Vertragsärz- tinnen und Vertragsärzte zwar verpflichtend, es gibt aber keine unmittelbaren ge- setzlichen Sanktionen. Wenn es aber zu Haftungs-Streitig- keiten mit Patientinnen und Patienten kommt, kann sich die Nichtteilnahme für die Ärztin bzw. den Arzt negativ auswirken. Alle Ärztinnen und Ärzte bzw. Gruppenpraxen, die an der E-Medikation teilneh- men, sind verpflichtet, „mit einem leicht sichtbaren und zugänglichen Aushang über ihre Teilnehmerrechte zu in- formieren“. Dieser Aushang (ähnlich dem Auszug aus dem Jugendschutzgesetz in Gas- tronomiebetrieben) wird den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten laut SVC zuge- sandt. Sie müssen ihn nicht selbst ausdrucken. haben und sich gegenüber dem Träger der Krankenversiche- rung schriftlich verpflichtet haben, innerhalb eines Jahres den Einzelvertrag mit dem jeweiligen Versicherungsträger zurückzulegen. Der Rollout erfolgt sukzessive nach Regi- onen. Festgelegt ist der Roll- out-Plan nach Abstimmung mit den Software-Firmen in der Novelle der „ELGA-Ver- ordnung“ vom Dezember 2017. Förderungen Alle Ärztinnen und Ärzte, die an der E-Medikation teil- nehmen, erhalten vom Ge- sundheitsministerium eine einmalige Anschubfinanzie- rung von 1.314 Euro für die Implementierung des E-Me- dikationsmoduls in ihre Pra- xissoftware. Darüber hinaus erhalten GKK-Vertragsärztinnen und -Vertragsärzte 240 Euro pro Jahr für die Wartungskosten. Auf Initiative des steirischen Ä r z t e k amme r-Vi z e pr ä s i- denten Dietmar Bayer – der als ÖÄK-EDV-Referent auch im österreichischen Verhand- lungsteam sitzt – laufen inten- sive Gespräche, um auch jene Wahlärztinnen und -ärzte ein- zubeziehen, die „nur“ Verträ- ge mit kleinen Kassen haben. Technik Technische Voraussetzung für die Teilnahme ist ein E-Card- Anschluss. Das Tool für die E-Medika- Am 8. März startet der Rollout der E-Medikation in der Steiermark. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. E-Medikation: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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