AERZTE Steiermark | Februar 2018
ÆRZTE Steiermark || 02|2018 37 PRAXIS Mangelhafte Instrumentenaufbereitung Der aktuelle Fall des Monats wurde nach einem Vorfall im Routinebetrieb eines OP-Bereiches gemeldet. Dokumen- tiert wurde er von einem Arzt/einer Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung, der/die damit einen häufig auftretenden Missstand aufzeigen wollte. Im Zuge der Vorbereitung einer Operation öffnete ein/e Mitarbeiter/in der Pflege eine Instrumententasse und bemerkte dabei Verunreinigungen an einzelnen Instru- menten. Daraufhin wurden zur Vervollständigung des benötigten Instrumentariums weitere Tassen geöffnet. Da- durch kam es zur Verzögerung der geplanten OP. Generell, so der/die Meldende, seien im betroffenen Krankenhaus PatientInnen gefährdet, da die Qualität der Instrumenten- aufbereitung bereits seit einigen Monaten zu wünschen übrig lässt und nahezu täglich verunreinigte Instrumente gefunden werden. Als besonders günstig erwies sich in der Situation die gute Zusammenarbeit aller im OP Tätigen. Gründe für das Ereignis: Als mögliche Ursache vermutet der/die meldende Arzt/ Ärztin die Auslagerung der Instrumentenaufbereitung. Möglicherweise werde diese seitdem von nicht ausrei- chend geschultem Personal vorgenommen. Eigener Ratschlag: Zur Aufbereitung chirurgischer Instrumente möge aus- schließlich qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Der/ die Meldende schlägt zudem vor, zwecks Nachvollziehbar- keit auf jeder Tasse zu vermerken, wer diese gepackt habe. Bei etwaigen Defiziten sei der/die betreffende Mitarbeiter In besser auszubilden. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Die CIRS-ExpertInnen konstatieren, es sei „dringendst“ Handlungsbedarf gegeben. Zur Beweisführung möge eine Fotodokumentation der verunreinigten Instrumente durchgeführt werden; ein Gespräch mit der Führung der AEMP sei unumgänglich und dabei sei auf Einhalten der Leitlinien der Österreichischen Gesellschaft für Ste- rilgutversorgung zu bestehen. Die MitarbeiterInnen der AEMP seien entsprechend zu schulen. Das Hygieneteam des betreffenden Hauses solle zudem die Nosokomialen Wundinfektionen überprüfen. Der mögliche (auch indirekte) Schaden sei groß: einerseits, wenn PatientInnen aufgrund von Instrumentenmangels vom OP-Plan abgesetzt werden müssten, andererseits im Falle einer postoperativen Infektion. Sowohl das OP-Team als auch der Krankenhaus-Träger könnten belangt werden. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp von der Expertin Änderungen 2018 Arbeitszeit KA-AZG Mit Jahresbeginn 2018 traten folgende Änderungen im Bereich der Arbeitszeit ein: Verkürzung der Maximaldauer eines verlängerten Dienstes: Bis zum 31.12.2017 konnte die Dauer eines verlängerten Dienstes 32 Stunden, bei einem verlängerten Dienst, der am Vormittag eines Samstages oder eines Tages vor einem Feier- tag begann, 49 Stunden betragen. Gemäß § 4 Abs. 4a KA-AZG gilt ab 1. Jänner 2018 und bis 31. Dezember 2020 für alle verlängerten Dienste eine maximale Dauer von 29 Stunden. Reduzierung der maximalen wöchentlichen Durch- schnittsarbeitszeit: Ab 01. Jänner 2018 und bis 30. Juni 2021 gilt für alle, die eine Zustimmungserklärung unterzeichnet haben, eine maxi- mal zulässige durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 55 Stunden. Liegt keine Zustimmung des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin vor, beträgt die wöchentliche durchschnitt- liche Höchstarbeitszeit 48 Stunden. Unverändert bleibt die maximale Arbeitszeit pro Woche mit 72 Stunden. Mag. Claudia Grinschgl Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.
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