AERZTE Steiermark | Februar 2018

46 ÆRZTE Steiermark  || 02|2018 Foto: NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ArbeitnehmerInnenschutz: „Immer der Arbeitgeber“ übrigens nicht, weder Arbeits- zeit-, noch andere Regeln. Sehr wohl gelten sie aber für Familienangehörige, die in der Praxis angestellt sind. Aus Sicht der Arbeitsinspektion gibt es da keine Unterschiede zwischen Verwandten und „fremden“ Dienstnehmerin- nen und Dienstnehmern. Heimo Pilko erklärte die Vorgangsweise: Ermittlung und Beurteilung von Ge- fahren, dann die Festlegung von Maßnahmen und die entsprechende Dokumenta- tion. Von der Verwendung einfacher Checklisten raten größere Probleme zu erwar- ten haben: „Arztpraxen sind Kleinst- und Kleinunterneh- men, nicht vergleichbar etwa mit Unternehmen der Pa- pierindustrie oder auch einer Universität.“ Bei den Besuchen geht es um eine individuelle Evaluation – um „Anschauen und Beur- teilen“, so Sachornig-Tumlirz. Dass Ärztinnen und Ärzte gute Arbeitgeber sein wollen und es in der Regel auch seien, stehe für sie außer Zweifel – es gehe aber darum, vielleicht zu wenig beachtete Restrisiken zu erkennen und die erforder- lichen Lösungen zu finden. Das hat aber seine Grenzen, wie auch die Expertin der Ar- beitsinspektion betonte: „Es gibt auch Probleme, die ich nicht lösen kann.“ Sie wies auch auf immer wieder auftretende Schwach- punkte hin, etwa Arbeitsplät- ze ohne natürliches Licht. Was nicht die Schuld der Arbeitge- ber sei: „Planer vergessen oft, Arbeitsplätze zu belichten.“ Aber: „Verantwortlich ist im- mer der Arbeitgeber.“ Für den gelten die einschlä- gigen Schutzbestimmungen bezüglich der Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer Gemeinsam mit der Arbeits- inspektion Steiermark lud die Kurie Niedergelassene Ärzte im Jänner zu gut besuchten Informationsveranstaltungen zum ArbeitnehmerInnen- schutz in Praxen ein. Als Referentin trat Arbeitsinspek- tionsärztin Friederike Sachor- nig-Tumlirz auf, unterstützt von Heimo Pilko, seines Zei- chens Psychologe und Sicher- heitsfachkraft. Die zentrale Botschaft von Sachornig-Tumlirz: Das Wichtigste ist eine gute Do- kumentation. Die Ärztin wies auch darauf hin, dass Arzt- praxen als Arbeitgeber kaum Als Inhaberinnen und Inhaber von Praxen sind Ärztinnen und Ärzte immer auch Arbeitgeber mit den entsprechenden Verpflichtungen. An sie richten sich Informationsveranstal- tungen im Vorfeld von zu erwartenden Besuchen durch die Arbeitsinspektion.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=