AERZTE Steiermark | März 2018

ÆRZTE Steiermark  || 03|2018 13 COVER Anzeige UST-Pflicht bei ent- geltl. Überlassung der Patientenkartei Der Verkauf der Patientenkartei kann unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei erfolgen. Umsätze von Ärzten im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ihrer Heil- behandlung an Patienten unterliegen der Umsatzsteuer, sind jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Andrerseits hat ein Arzt für Leistun- gen, die der Umsatzsteuer und keiner Steuerbefreiung unterliegen, etwa für das Verfassen eines Fachartikels oder einer Vermietung zu Wohnzwecken, auch Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen. Eine Ausnahme von der Inrech- nungstellung von Umsatzsteuer und Abfuhr an das Finanzamt besteht nur, wenn der Arzt bzw. der Unternehmer als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes eingestuft wird. Als Kleinunternehmer gilt man, wenn eine Umsatzgrenze von EUR 30.000 nicht überschritten wird. Da- her kann ein Arzt, der zwar sehr hohe Umsätze aufgrund seiner ärztlichen Tätigkeit erzielt, jedoch zum Beispiel mit dem Verkauf der Patientenkartei die EUR 30.000-Grenze nicht über- schreitet, trotzdem Kleinunternehmer sein. Somit hat er keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuliefern. Achtung: Dies gilt jedoch nicht, wenn die Grenze von EUR 30.000 überschritten wird! es manche als Fortschritt betrachten, auch was die Entlohnung betrifft. Es ist aber auch nicht die Aufgabe des Auf- sichtsrates, dieses Thema anzugehen. AERZTE Steiermark: Ärzte- und Pfle- gekräftemangel ist europaweit, eigent- lich weltweit, ein Thema. Die KAGes hat sich in den letzten Jahren – durch- aus erfolgreich – als guter Arbeitgeber positioniert. Wird das für die Zukunft reichen? Es gibt ja die Überlegung, mehr Mediziner an den Universitäten auszubilden … dann müsste man aber wohl auch die Ausbildungskapazitäten an den Spitälern erhöhen. Dörflinger: Man muss einmal die Da- ten objektiv sammeln. Durch die Ver- änderung der Bevölkerungsstruktur und die Erhöhung der Lebenserwar- tung kommt einiges auf uns zu. Auf der anderen Seite sind Erkrankungen, die früher Spitalsaufenthalte von 14 Tagen erfordert haben, in deutlich kürzerer Zeit behandelbar. Das tages- klinische Angebot hat sich wesentlich erhöht. Es gibt zum Beispiel auch Ver- schiebungen bei der Tumortherapie, es sind Behandlungsmethoden entwi- ckelt worden, die es Menschen ermög- lichen, länger mit dieser Krankheit zu leben. Auf all das muss man sich einstellen. An sich sind medizinische Berufe sehr beliebt. Die Rahmenbedingungen, Nachtdienste, Wochenenddienste … schränken aber die Attraktivität wie- der ein. Das kann man nicht nur mit finanziellen Abgeltungen machen. Ich glaube, dass die KAGes in vielen Be- langen vorbildlich agiert. Es gibt zum Beispiel sehr viele Frauen, die nach einer Babypause wieder zurückkehren und weiterarbeiten. Die Flexibilisie- rung bietet sehr viel Attraktivität, da wird man aber sicher noch einiges machen müssen. Prinzipiell bin ich beeindruckt. Als ich im Landtag war, hat es gehei- ßen, wir bilden viel zu viele Kranken- schwestern aus. Ich war dann noch gar nicht weg, da sprach man von einem Krankenschwesternmangel. Ich glau- be, da wäre mehr vorausschauende Planung notwendig, um zielgerichtet ausbilden zu können. „Die Flexibilisierung bietet sehr viel Attraktivität, da wird man aber sicher noch einiges machen müssen.“

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