AERZTE Steiermark | März 2018
34 ÆRZTE Steiermark || 03|2018 WIRTSCHAFT & ERFOLG Spital und Praxis: Patientinnen und Patienten, aber auch Ange- hörige, die im Spital und in der Praxis mit ihrer Smartphone-Kamera Bilder machen und die dann gleich auf Facebook & Co stellen, werden zuneh- mend zum Problem. Aber es gibt Gegenmittel. WALTER HOCH Unfälle sind außergewöhn- liche Ereignisse, die Aufmerk- samkeit und viele Schaulus tige auf sich ziehen. Zuneh- mend klagen aber nicht nur Rettungskräfte über Gaffer, die sie bei ihrer lebensretten- den Arbeit behindern. Denn auch vor Alltags-Szenarien in der Ordination oder im Spital macht die Unsitte nicht Halt, so viel wie möglich mit der Smartphone-Kamera zu foto- grafieren, zu filmen und dann zu posten. So sprach Christof Bocksru- cker, stellvertretender ärztli- cher Leiter der Barmherzigen Brüder in Linz, dem ORF gegenüber von unzumutba- ren Vorkommnissen, wie sie durch die technische Ent- wicklung gefördert werden: „Patienten filmen ihre eige- nen Infusionen und versu- chen das dann irgendwie zu posten. Zugleich bemerken wir auch, dass Patienten oder Angehörige zu Dokumen- tationszwecken filmen und unsere Wartebereiche oder medizinische Geräte und de- ren Einstellungen filmen.“ Hausrecht Ob es überhaupt erlaubt ist zu fotografieren, hängt von der Hausordnung der jewei- ligen Ordination bzw. des jeweiligen Spitals ab. Jeder niedergelassene Arzt bzw. Träger eines Spitals darf sa- gen: Hier darf nicht fotogra- fiert werden! Das Hausrecht dann tatsächlich durchzu- setzen, stößt jedoch z. T. auf Schwierigkeiten. Alle Ecken eines riesigen Spitals zu kon- trollieren, ist eine Sisyphos- Aufgabe. Und wird jemand auf frischer Tat ertappt, kann ihm nicht einfach das Smart- phone abgenommen werden. Dazu kommt: Macht eine Person nur eine Aufnahme von sich selbst, so hat sie das Recht auf das eigene Bild, das Urheberrecht, auf ihrer Seite. Erste Mittel gegen Fremdauf- nahmen sind das Auflegen von entsprechenden Broschü- ren sowie das Anbringen von Hinweisschildern möglichst in jedem Raum − vom War- teraum über die Anmeldung und den Behandlungs- bis in den OP-Raum. Allerdings gibt es Handy-Verbotsschilder ja schon lange, aber es ist wie beim Telefonieren ohne Freisprechanlage im Auto: In Österreich hält sich fast jeder Vierte nicht daran. Deswegen sind dann oft persönliche Er- mahnungen durch das Ordi- nations- bzw. Spitalspersonal nötig. Dass es bis zur recht- lich möglichen Ultima Ratio, uneinsichtige PatientInnen oder Angehörige aus der Or- dination bzw. dem Spital zu entfernen, gekommen wäre, wird (noch) nicht berichtet. Recht am eigenen Bild Ein gravierender rechtlicher Verstoß liegt vor, wenn ein Sa. 7. April 2018, Graz Leitung: Dr. Alexander Moussa Referent für Vertretungsärzte Inhalt: Vermittlung der wichtigsten Grundlagen und Kenntnisse der Tätigkeit als Vertretungsärztin/-arzt inkl. rechtlicher, Versicherungs- und steuerlicher Aspekte Teilnehmerbeitrag: € 50,- FORTBILDUNG AKTUELL Anmeldung & Info: www.med.or.at/vertretung Auskünfte: Christian Hohl Telefon 0316/8044-33 Fax-132 E-Mail: fortbildung@aekstmk.or.at Vertretungs- ärzt Innen Intensivseminar mit Praxissoftware-Ausstellung und Übungsmöglichkeit UNTERSTÜTZT VON
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