AERZTE Steiermark | März 2018
ÆRZTE Steiermark || 03|2018 37 PRAXIS Bewusstseinstrübung nach Medikationsfehler Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem Wochentag im Rahmen eines Rettungseinsatzes bei einem Hausbesuch. Betroffen war eine über 80-jährige Frau; ge- meldet wurde der Vorfall von dem/der Notfallsanitäter/in. Im Zuge eines Rettungseinsatzes wurde der/die meldende Notfallsanitäter/in von den Angehörigen ins Haus gerufen, wo die Patientin mit Bewusstseinstrübung (GCS 6) im Bett lag. Ihre Körpertemperatur betrug 36,4 Grad, der Blutzu- ckerwert lag bei 133, der Blutdruck bei 110/65, der Puls bei 62 und die Sauerstoffsättigung (SpO2) bei 84. Im Gespräch mit den Familienangehörigen stellte sich heraus, dass die Patientin am Vortag von ihrem Hausarzt/ ihrer Hausärztin ein neues Medikament verordnet bekom- men hatte, nach dessen Ersteinnahme sie auffallend rasch ermüdet war. Parallel dazu war die Dosierung weiterer Medikamente erhöht worden, wobei die individuellen Parameter der Patientin, die bereits deutlich untergewich- tig ist und nur mehr über einen reduzierten Stoffwechsel verfügt, nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Sie bekam die Standard-Dosis für Erwachsene verordnet, was in ihrem speziellen Fall zu einer Überdosierung von Halcion geführt hatte, die sich in der Bewusstseinstrübung äußerte. Die Patientin erlitt letztlich nur einen minimalen Schaden, die Verunsicherung war allerdings groß. Der/die Not- fallsanitäter/in notierte in seiner Meldung, dass derartige Fehler monatlich vorkämen. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Die ExpertInnen der ÖGAM weisen darauf hin, dass be- sonders in höherem Alter Medikamente generell achtsam zu dosieren seien. Triazolam im Speziellen, bekannt unter dem Namen Halcion, sei sehr beliebt bei den Patienten und würde auch häufig durch Mundpropaganda weiter- empfohlen. Wegen seiner angstlösenden Komponente werde es gerne verschrieben, durch rasch erfolgende Abhängigkeit wünschten sich viele Patientinnen und Pa- tienten bald eine Dosiserhöhung. Bei Niereninsuffizienz, Leberfunktionsstörungen oder zu geringer Flüssigkeits- aufnahme komme es nicht selten zu einer Verlängerung der Halbwertszeit und zu erhöhten Plasmaspiegeln. In der Geriatrie sei dieses Medikament aufgrund der mit der Somnolenz verbundenen Sturzgefahr nur kurz anzu- wenden – und in höherem Alter prinzipiell nur in halber Dosierung. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp von der Expertin Expertentipp: Ansuchen zur Verrechnung bestimmter Leistungen In den Honorarordnungen der Krankenversicherungen gibt es Leistungen, die ein Kassenarzt nur verrechnen kann, wenn er ein entsprechendes Ansuchen gestellt und die notwendigen Nachweise erbracht hat. Ein Wahlarzt kann diese Leistungen, zu denen er von der Ausbildung her befähigt ist, zwar in Rech- nung stellen, jedoch erhalten seine Patienten nur dann die an- teiligen Kosten von der Sozialversicherung rückerstattet, wenn der Arzt die notwendigen Nachweise erbracht hat. Viele Nach- weise sind gemeinsam mit dem entsprechenden Formular (An- suchen) abzugeben. Die Formulare sind über die Homepage der Ärztekammer abrufbar unter www.aekstmk.or.at/123. Ist ein Gerätenachweis erforderlich, so ist die Kopie von Rechnung oder Lieferschein des verwendeten Gerätes vorzulegen. Der in manchen Fällen zusätzlich erforderliche Ausbildungsnachweis soll belegen, dass man für die jeweilige Leistung befähigt ist (z. B. Rasterzeugnis, Kursbestätigungen, Dienstgeberbestätigung über Anzahl durchgeführter Untersuchungen). Alle Ansuchen sind über die Ärztekammer einzureichen, müssen bis spätes tens 20. des zweiten Monats nach Quartalsbeginn (z. B. 20.5. für das 2. Quartal) bei der Sozialversicherung einlangen und sind dementsprechend rechtzeitig bei der Ärztekammer abzu- geben. Beispielhaft sind die nachstehenden Leistungen: Leistung Nötiger Nachweis Notfall-EKG für Allgemein medizin und Kinderheilkunde Ansuchen, Ausbildungs- und Gerätenachweis Laboransuchen f. erweitertes Labor für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde Ansuchen, Gerätenachweis Ansuchen zur Erbringung von Vorsorgeuntersuchungen Ansuchen, Ausbildungsnachweis Physikotherapie Ansuchen, Gerätenachweis Lungenfunktionsprüfung für Allgemeinmedizin Ansuchen, Ausbildungs- und Gerätenachweis Lungenfunktionsprüfung für Innere Medizin und Kinderheilkunde Gerätenachweis Gastroskopie Ansuchen, Ausbildungsnachweis Vorsorge-Coloskopie für Chirurgie und Innere Medizin Ansuchen, Ausbildungs- und Gerätenachweis Sonografien durch Ärzte unter- schiedlicher Fachrichtungen Ansuchen, Ausbildungs- und Gerätenachweis Darüber hinaus gibt es Leistungen, für die kein Ansuchen, aber ein Nachweis direkt an den jeweiligen Krankenversicherungs- träger zu richten ist (z. B. CTG, Audiometrie). Details sind der jeweiligen Honorarordnung zu entnehmen. Elke Böhme Foto: Schiffer
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