AERZTE Steiermark | März 2018
ÆRZTE Steiermark || 03|2018 43 Foto: Fotolia ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE die sich als Lehrpraxisinhaber zur Verfügung stellen“, sagt Eiko Meister, steirischer ÄK- Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte. Denn eines soll nicht passie- ren: dass die Lehrpraxis trotz Einigkeit über ihre Wichtig- keit und trotz der Bereitschaft aller, auch die Finanzierung zu sichern, in die Wirrungen der Bürokratie gerät – und an Attraktivität einbüßt. Sofort, wenn eine konkrete Lösung für die Steiermark vorliegt, wird die Aus bildungsabteilung der Ärztekammer Steiermark alle Betroffenen umfassend informieren. zustehenden Gehalts werden vom Rechtsträger, bei dem der Turnusarzt angestellt ist, übernommen (da er dort noch drei Nachtdienste pro Monat absolviert). Die Höhe des Ge- halts orientiert sich an dem Gehalt, das dem angehenden Arzt nach dem Landes-Ge- halts- und Zulagenschema des im Bundesland zustän- digen Rechtsträgers zustehen würde. Allerdings waren keine Ver- treterInnen der Länder bei dem Pressegespräch anwe- send – ein Schönheitsfehler, auf den auch Mikl-Leitner ansprach. Sie wies auch da- rauf hin, dass die Länder die Hauptfinanciers der Einigung seien. Nun aber geht es um die praktische Umsetzung, bei der Länder – und mehr noch die landeseigenen Spitalsträ- ger, aber natürlich auch an- dere – eine ganz wesentliche Rolle spielen. Die Österreichische Ärzte- kammer erarbeitet nun ein Konzept samt zugehörigen Vereinbarungen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die praktische Umset- zung für die unmittelbar Beteiligten (Lehrpraxisinha- berInnen und in Lehrpraxis- Ausbildung stehende Ärz- tinnen und Ärzte) rechtlich sicher funktioniert. Nämlich so, dass es keine Probleme bei den Dienstverhältnissen gibt und die zugesagten För- derungen und Zahlungen mit möglichst geringem admini- strativem Aufwand fließen können. „Die jungen Kolleginnen und Kollegen brauchen entspre- chende Sicherheit, genauso aber die Ärztinnen und Ärzte, CIRSmedical_Inserat_end_.indd 1 18.03.2013 08:55:15 Grundsätzliche Vereinbarung zur Finanzierung der Lehrpra- xis-Ausbildung wurde gefunden. Nun geht es um die praktische Umsetzung. >
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