AERZTE Steiermark | März 2018
ÆRZTE Steiermark || 03|2018 45 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE E-Medikation mit beschränkter Wirkung Bis 10. Mai 2018 soll über- all in der Steiermark die E- Medikation ausgerollt sein. Wobei „überall“ bei den al- lermeisten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und in den meisten Apotheken heißt. Wegen des generellen und – immer möglichen – situativen Opt-out von Patientinnen und Patienten sowie ande- rer Ausnahmebestimmungen, gibt es keine Garantie für die Vollständigkeit der elek- tronischen Medikamenten- listen. Sie sind ein Hilfsmittel und eine Ergänzung zum Ge- spräch mit der Patientin oder dem Patienten. Völlige Sicherheit gibt es nicht: Wegen zahlreicher Ausnahmen werden viele E-Medikationslisten nicht vollständig sein – die Frage, welche Medika- mente eine Patientin, ein Patient tatsächlich einnimmt, wird also weiter nö- tig sein. Einen Vorteil gibt es aber: Wenn ein Medikament in der Liste steht, brauchen sich Ärztin oder Arzt nicht länger auf vage Beschreibungen („so eine weiße Schachtel mit blauer oder grüner Schrift“) verlassen. Wissenschaftliche Akademie für Vorsorgemedizin ADMINISTRATOR/IN IM STEIRISCHEN IMPFNETZWERK Grundkurs für OrdinationsassistentInnen Impfen in der Ordination ist harte Arbeit – auch für Ordinations assistentInnen: Eltern haben inhaltliche oder administrative Fragen, Impfscheck- oder Bonhefte, Datenblätter und Impfbons müssen korrekt ausgegeben und ausgefüllt werden – Abfragen in der Impf- datenbank dienen qualitätsgesichertem Impfen und der korrekten Abrechnung gleichermaßen. Im „Grundkurs AdministratorIn im stei- rischen Impfnetzwerk“ werden diese Kenntnisse und medizinisches Basiswissen zum Thema Impfung vermittelt. Referenten: Dr. Andreas Trobisch, Univ.-Kinderklinik Graz, Mag. M. Pufitsch-Weber, Wissenschaftliche Akademie für Vorsorge- medizin. Zeit & Ort: 28.04.2018, 09.00–13.00, Ärztekammer für Steiermark. Kosten: 35 EUR. Anmeldung: akademie@vorsorgemedizin.st Generelles Opt- out: Ist jemand aus ELGA ausgestiegen, gibt es auch keine E-Medikation. Vom System kommt eine Fehlermeldung. OTC-Präparate: Die Aufnahme wechsel- wirkungsrelevanter, nicht verschrei- bungspflichtiger Me- dikamente ist in der Apotheke möglich. Landeskranken- häuser starten erst nach dem Sommer mit der Eingabe von Verordnungen. Genauere Informa- tion gibt es auf der Website der Ärzte- kammer Steiermark unter dem Button „e-Medikation“ Situatives Opt-out: Jeder kann die Ein- tragung bestimmter Medikamente unter- sagen. Ein Aushang in der Praxis muss darüber informieren. LKH‘s, die Rezepte ausstellen, werden sich erst nach dem Sommer beteiligen. Für andere Spitäler gibt es noch keine Infos. Ausnahmen: Für Ärztinnen und Ärzte gibt es altersabhän- gige Ausnahmen von der Teilnahme- verpflichtung.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=