AERZTE Steiermark | März 2018
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 03|2018 47 Gemä ß § 4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages, sowie gem. § 3 Abs. 1 des zwischen der Österreichi- schen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem. § 4 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versi- cherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamt- vertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Graz Graz-Gries ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018 Graz-Lend ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018 Bezirk Bruck-Mürzzuschlag Langenwang ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.01.2019 Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Dechantskirchen (Neuschaffung) ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018 Friedberg ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018 Bezirk Leibnitz Ehrenhausen ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.01.2019 Bezirk Murau Krakaudorf ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.01.2019 Bezirk Murtal Knittelfeld ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018; kostengünstige Ordinationsräume stehen zur Verfügung Fohnsdorf ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018 Bezirk Voitsberg Maria Lankowitz ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018 Voitsberg ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018 Bezirk Südoststeiermark Kirchberg an der Raab ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.04.2019 AUSSCHREIBUNG ALS NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Bezirk Graz Wetzelsdorf ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.07.2018 PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 03/2018 Gemä ß § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Ge- samtvertrages und gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Verträge ausgeschrieben: FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE AUSSCHREIBUNG ALS NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Innere Medizin Graz-Zentrum-Rechts (BVA, SVA) 1 ab 01.07.2018 Alle Ärztinnen und Ärzte, die ihr Interesse für die ausgeschriebenen Verträge bekunden möchten, können sich unter den unten ange- führten Bedingungen mitbewerben. Für die Bewerbung sind die aufgelegten Bewerbungsbögen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 05.04.2018 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier- mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www. aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden . Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Überset- zung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be- glaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landes ärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskran- kenkasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europä- ischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung des Vertrages durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlas- sungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter- mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu- chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 03/2018 >
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