AERZTE Steiermark | April 2018
40 ÆRZTE Steiermark || 04|2018 ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE zuzüglich anteiliger Sonder- zahlungen bedeckt. — Die restlichen 25 % des zustehenden Gehalts werden vom Rechtsträger, bei dem die Turnusärztin bzw. der Tur- nusarzt angestellt ist, über- nommen (da sie/er dort noch drei Nachtdienste/Monat ab- solviert). — Die Höhe des Gehalts orien- tiert sich an dem Gehalt, das den angehenden ÄrztInnen nach dem Landes-Gehalts- und Zulagenschema des im Bundesland zuständigen Sie war einer der großen ge- sundheitspolitischen Erfolge der neuen Bundesregierung: die gesicherte Finanzierung der rechtlich verankerten Lehrpraxis. „Die Finanzie- rung der Lehrpraxen für die Jahre 2018 bis 2020 ist nun sichergestellt“, heißt es in der offiziellen Medieninforma- tion des Sozialministeriums (wir berichteten). Und weiter: „Der Gesamtaufwand für die drei Jahre beträgt rund € 24,8 Millionen.“ Wie sich die Lasten genau verteilen, steht auch in der Medieninforma- tion: 10 Prozent übernehmen die Lehrpraxisinhaber, je 32,5 Prozent Länder und Sozial- versicherungen, 25 Prozent der Bund. Hier gibt es aber auch das Kleingedruckte zu beachten: „Die Förderung des Bundes ist mit € 4 Millionen gedeckelt. Sollten diese Mittel ausgeschöpft sein, überneh- men die Länder und Sozial- versicherungen die darüber hinausgehenden Kosten je zur Hälfte.“ Kleiner Schönheits- fehler: Bei der Ankündigung dieser Lösung waren die Län- der nicht vertreten. Es gibt zwar Zusagen, 30 Prozent der Kosten zu übernehmen, aber die ebenfalls in der Presseun- terlage beschriebenen Details bedürfen noch der Fixierung bzw. der Überführung in die Realität der Lehrpraxis. Und das sind diese Details: — Mit den beschlossenen För- derungen werden für die Ab- solventInnen der Lehrpraxen 75 % des Gehalts für die Aus- bildungsdauer von 6 Monaten Die neue Lehrpraxisregelung und vor allem -finanzierung wurde von Bundesseite als großer Erfolg präsentiert. Ein großer Erfolg ist sie auch – wenn die konkreten Detailfragen gelöst werden können. Das muss allerdings eine Etage tiefer stattfinden. Die neue Lehrpraxis: Jetzt geht es um die konkreten Details Foto: Fotolia > Ab August 2018 brauchen die ersten Ärztinnen und Ärzte in der neuen Aus- bildungsordnung in der Steiermark ob- ligatorisch Lehrpraxisplätze. Es werden beim Start weniger als 20 sein. 2019 steigt die Zahl voraussichtlich auf 60.
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