AERZTE Steiermark | April 2018

ÆRZTE Steiermark  || 04|2018 43 Foto: Fotolia Steiermark ab August begin- nen, aber es werden nach ak- tuellen Schätzungen weniger als 20 Auszubildende sein, die nach dem Lehrpraxismodell „neu“ noch im Jahr 2018 aus- zubilden sein werden. Lehrpraxen gesucht Und: Es gibt vorerst genug Rechtsträgers zustehen würde. Die Fragen, die jetzt einer Lösung bedürfen, werden in- tensiv besprochen. Es gibt auch schon sehr konkrete Entwürfe der Ärztekammer. Aber es bleiben dennoch Fra- gezeichen: Bei wem sind die Ärztinnen und Ärzte während ihrer Lehrpraxiszeit tatsächlich an- gestellt? Gibt es mehrere unterschied- liche Modelle, was sinnvoll wäre, weil auch die Situati- onen spezifisch sind? Wenn es sich um Förderungen handelt: Von wem kommt das Geld wann zu wem? Wie lange muss derjenige, der die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte bezahlt, in Vorleistung treten? Wer garantiert, dass Träger die zusätzliche Finanzierung über Nachtdienste tatsächlich leisten? Wer ist der „im Bundesland zuständige Rechtsträger“? Be- kanntlich gibt es ja in der Regel nicht nur einen (Spitals-) Träger pro Bundesland, der Ärztinnen und Ärzte ausbildet. Gute Nachricht Eine gute Nachricht gibt es auch: Der Zeitdruck ist noch bewältigbar. Zwar muss die Lehrpraxisausbildung in der CIRSmedical_Inserat_end_.indd 1 18.03.2013 08:55:15 > ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE > Die Lehrpraxis ist eine der wirkungs- vollsten Maßnahmen, um jungen Ärztinnen und Ärzten die allgemein­ medizinische Niederlassung schmack- haft zu machen. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Nach- folgerinnen und Nachfolger (nicht nur) für allgemeinmedizinische Kassenpraxen gefunden werden müs- sen, wird die Lehrpraxis also immer wichtiger.

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