AERZTE Steiermark | April 2018

6 ÆRZTE Steiermark  || 04|2018 Eiko Meister Journaldienst (un-)attraktiv Klar, Journaldienste müssen gemacht werden. Sie dienen zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung. Speziell zur Versorgung der Pati- enten in „lebensbedrohlichen Situationen“. Gerade die ambulanten Fälle sind es aber, die Jour- naldienste unerträglich machen können. Nicht nur, weil Patienten ungerechtfertigt in die Ambulanz kommen, sondern weil die Administration und Dokumentation fast nur von den Ärztinnen und Ärzten selbst gemacht werden muss. Die Spitzen der Versorgung werden systematisch zu Schreib- diensten degradiert. Außerhalb Österreichs ist das nicht vorstellbar, weil die „Ressource Arzt“ viel zu wertvoll ist. Spracherkennung, automatisiertes Dokumentenmanagement, Schreibbüros zu jeder Tages- und Nachtzeit und Volldigitaliserung sind die Themen der Gegenwart in Deutschland. Dafür wird Geld in die Hand genommen, weil Ärztinnen und Ärzte keine Schreibkräfte sind. Aber auch im stationären Setting sind Journal- dienste zunehmend unerträglich. Nicht nur die Dokumentation der Zugänge, die teils noch im- mer kafkaeske Ausmaße hat, sondern auch der sukzessive Rückzug der Pflege aus den verein- barten Tätigkeiten gemäß §15 (5) GuKG macht wieder zunehmende Probleme. Da ist dann das Abnehmen von Blut plötzlich wieder ein Pro- blem, das Legen von venösen Zugängen gelingt einfach nicht und das Anhängen von Infusionen wandert wieder in Richtung Ärzteschaft. Es ist sicherlich erfreulich, dass mehrere Trä- ger versuchen, die ärztliche Dokumentation zu digitalisieren – Schlagwort „elektronische Fie- berkurve“. Aber Digitalisierung darf nicht zum Bürokratiemonster werden. Es geht darum, die Tätigkeit schnell und effektiv zu erledigen. Jedes Thema für sich ist klein. Aber in Summe kann die Behebung dieser Probleme dazu führen, dass es wieder attraktiv wird, Journaldienste zu leisten. Nicht nur aus finanziellen Gründen. Vizepräsident Dr. Eiko Meister ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. INTRA KONT A Gefälschte Medikamente stellen eine große Gefahr für die Arzneimittelsicherheit dar. Damit weiterhin der Schutz vor illegalen und gefälsch- ten Medikamenten im höchsten Maß gewährleistet ist, müssen künftig vom Hersteller spezielle Sicherheits- merkmale in Form von 2D-Codes auf jeder rezept- pflichtigen Arzneimittelpackung angebracht werden. Bei der Abgabe in der Apotheke oder ärztlichen Haus- apotheke sind diese Packungen mittels Scanner aus einer Datenbank auszutragen und damit die Echtheit zu verifizieren. Die europäische Fälschungssicherheitsrichtlinie gilt ab Mai 2019 verpflichtend, betrifft in Österreich al- lerdings nicht den Onlinehandel, da der Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet ohnehin verboten ist! In Österreich ist ausschließlich der Verkauf von rezept- freien Medikamenten über das Internet erlaubt und dies nur über Apotheken. Diese müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen registrieren lassen und auf ihrer In- ternetseite gut sichtbar ein europaweit standardisiertes Logo platzieren, das mit der AGES verlinkt ist. Dr. Gerhard Kobinger ist Leiter der St. Franziskus Apotheke in Graz und Präsident der steirischen Apo­ thekerkammer sowie Präsidiumsmitglied in der Öster­ reichischen Apothekerkammer. Gerhard Kobinger Fälschungssicher – aber nicht online  2 Logo für registrierte Versandapotheken.

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