AERZTE Steiermark | Juni 2018
30 ÆRZTE Steiermark || 06|2018 WIRTSCHAFT & ERFOLG WALTER HOCH Die Palette sinnvoller An- ti-Hitze-Maßnahmen reicht von Bäumen bis zu Hightech- Invertern. Am Anfang ste- hen bewährte Hausmittel, mit denen eine Überhitzung der Ordination verhindert werden kann. Ein Baum vor demHaus, Rollläden, Jalousien außen und innen, Markisen, Falt- stores oder Flächenvorhänge tragen wirksam zur Kühlung bei. Wichtiger Vorteil des Au- ßenschutzes: Die Hitze wird schon draußen reduziert und muss nicht innen aufwendig weggekühlt werden. Oft aber stehen der „natür- lichen“ Kühlung verschiedene Umstände entgegen. Die Ori- entierung des Hauses/Raumes nach Süden oder Westen, die Konstruktion des Gebäudes, die Größe der Glasflächen und das Nutzerverhalten (z. B. wenn die Nachtauskühlung nicht genutzt werden kann) einerseits und die Ansprüche einer modernen Wohlfühlpra- xis andererseits machen den Einbau einer Klimaanlage oft notwendig. Bei einem Neubau ist die Planung eines Sonnen- und Blendschutzes dringend anzuraten. Auf der Homepage vieler Ärzte wird bereits deut- lich auf die Klimaanlage in der Ordination hingewiesen – das kann durchaus ein Ar- gument für Patientinnen und Patienten sein. Drei Grundtypen Klimaanlagen lassen sich nach drei Hauptkategorien unterscheiden: 1. Monoblock: Ein mobiles Standgerät muss nicht erst eingebaut, sondern kann umgehend aufgestellt wer- den. Die Wärme wird aus der Raumluft gezogen und durch einen Schlauch nach draußen geführt. Weil dies in der Regel durch die Öff- nung eines gekippten Fen- sters geschieht, strömt wie- der warme Luft nach drin- nen. Zudem ist das Gerät laut und teuer im Betrieb. 2. Einbaugerät: Die Geräte werden fest und in Kom- paktbauweise in eine Fens ter- oder Maueröffnung bzw. an Unterdecken oder Kanälen verbaut. In ihrem Gehäuse wird kalte Luft in den Raum, warme nach draußen geleitet. Oft muss aber eine Wand (durch- schnittlich 45 x 40 cm) durchbrochen werden, da- mit der hintere Teil der Anlage nach außen ragen kann. Auch diese Geräte sind laut und haben ein schlechtes Verhältnis von Kühlleistung und Strom- verbrauch. 3. Splitbauweise: Die Geräte bestehen aus Außen- und Innenteil. Das Raumge- rät (der Kühlteil) entzieht im Inneren die Wärme, dadurch breitet sich das Kühlmittel gasförmig in der Klimaanlage aus. Der Verflüssiger bzw. Konden- sator ist außen montiert und gibt die Wärme an die Umgebung ab. Ideale Bedingungen bieten Innen- höfe und Flachdächer. Gut gekühlt in die Hundstage Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitations- aufenthalt für Niedergelas- sene ÄrztInnen Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabili- tationsaufenthalt ist eine zusätzliche Leistung des Wohlfahrtsfonds, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vorgesehen ist. WICHTIG: Diese Beihilfe ist im VORHINEIN zu beantragen! Damit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten diese Beihilfe gewährt werden kann, ist Folgendes zu beachten: y Der Aufenthalt muss in einer sanitätsbehördlich ge- nehmigten Kuranstalt, Rehabilitationseinrichtung oder Sonderkrankenanstalt in Österreich absolviert werden. y Vor Antritt ist ein ausgestelltes ärztliches Zeugnis, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer des Kur- bzw. Rehabilitationsaufenthaltes ergibt, bzw. eine Bewilli- gung seitens eines Trägers der gesetzlichen Sozialversi- cherung vorzulegen. y Nach Absolvierung des Kur- bzw. Rehabilitationsaufent- haltes sind folgende Nachweise vorzulegen: y Bestätigung über den durchgehenden Aufenthalt – Gewährungszeitraum: mind. 14 Tage und max. 21 Tage (Bei einem Anschlussheilverfahren kann in begründeten Einzelfällen auch eine Beihilfe über den 21. Tag hinaus gewährt werden.) y ärztliche Antritts- und Abschlussuntersuchung y Nachweis der absolvierten Therapien Nach Beendigung des Kur bzw. Rehabilitationsauf- enthaltes sind die angeführten Unterlagen an den Wohlfahrtsfonds zu schicken. Das Taggeld beträgt mind. EUR 67,00 und max. EUR 201,00, wobei die individuelle Höhe anhand der geleisteten Beiträge zur Krankenbeihilfe des Vorjahres berechnet wird. Der gleichzeitige Bezug einer Krankenbeihilfe und einer Krankenbeihilfe für einen Kur- oder Rehabilita- tionsaufenthalt schließen einander aus. Bezieher einer Alters- oder Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds haben keinen Anspruch auf diese Beihilfe. Für Fragen zur Krankenbeihilfe bei Kur- oder Reha- bilitationsaufenthalt steht Ihnen das Team des Wohl- fahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-65, Fax: (0316) 8044-136, E-Mail: wff@aekstmk.or.at
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