AERZTE Steiermark | Juni 2018

ÆRZTE Steiermark  || 06|2018 37 ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Illustration: www.snyGGG.de/Fotolia Ärztekammer springt ein: Lehrpraxis gerettet lassene Kassenarzt als Lehr- praxisinhaber stellte einen Förderantrag an den Bund, bekam eine Förderzusage und dann auch die Förderung. In der verpflichtenden „Lehr- praxis neu“ gibt es aber drei Fördergeber: Der Bund übernimmt (gedeckelt mit 4 Millionen Euro bis 2020) 25 Prozent, Sozialversiche- rungen und Länder überneh- men je 32,5 Prozent. Für die Lehrpraxisinhaberinnen und österreichischen Bundeslän- dern funktioniert es auch genau so. Auch für die Steier- mark war das vorgesehen. Mitte Mai teilte die KAGes mit, dass sie als Arbeitge- ber für die den Lehrpraxen zugeteilten Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung nicht zur Verfügung stehen wolle – „eine 180-Grad-Kehrtwen- dung zum bisher Gesagten“, wie die Ärztekammer in ih- rer Replik feststellte: Sowohl Alles ist gut. Es gibt eine gesetzliche Regelung für die Lehrpraxis, es gibt eine offizi- elle Einigung darüber, wer in welcher Höhe fördert und es gibt die Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ordinationen für die Lehrpraxis öffnen wollen. Wenn also ab 1. Juli die ersten Ärztinnen und Ärzte in Aus- bildung ihre sechsmonatige Lehrpraxis antreten wollen, stehen ihnen Tür und Tor offen. Leider aber gab es trotzdem Probleme. Der ursprüngliche Plan, dass die KAGes, so wie die Landes-Spitalsgesellschaf- ten der meisten anderen Bun- desländer, das Förderungs- management übernimmt, ging zuletzt nicht auf. Die KAGes verweigerte. Der Auf- wand sei für sie zu hoch. Die mögliche Alternativlösung, dass die steirische Gebiets- krankenkasse diese Funktion übernimmt, musste ebenfalls verworfen werden. Denn auch die GKK lehnte ab. Letztlich sprang die Ärzte- kammer ein – unter einer Be- dingung: dass die zugesagten Mittel für die Bezahlung der Gehälter verlässlich und zeit- gerecht fließen. Höherer Aufwand Die freiwillige „Lehrpraxis alt“ war zwar nur unzureichend dotiert, aber im Management recht einfach. Der niederge- -inhaber bleiben 10 Prozent, rund 450 Euro pro Lehr- praxismonat inklusive aller Lohnnebenkosten. Die ursprüngliche Idee, die von Vorarlberg inspiriert war: Um die Abwicklung einfach zu halten, sollen die Ärz- tinnen und Ärzte in Aus- bildung während der Lehr- praxiszeit beim Spitalsträger des Landes angestellt bleiben und der Lehrpraxis sozusagen überlassen werden. In sieben Ursprünglich sollte die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft das Förderungsmanagement der verpflichtenden „Lehrpraxis neu“ abwi- ckeln. Nachdem diese sich aber weigerte und auch die GKK nicht in die Bresche springen wollte, übernimmt nun die Ärztekammer das Förder­ management. Damit ist die Lehrpraxis in der Steiermark gesichert.

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