AERZTE Steiermark | Juni 2018
>> NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Gerd Wonisch (ÄK Steiermark) und Jürgen Schwaiger (ÖÄK). 42 ÆRZTE Steiermark || 06|2018 Gemä ß § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Ge samtvertrages und gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Verträge ausgeschrieben: FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE Haut- und Geschlechtskrankheiten Graz – Zentrum links (BVA, SVA) 1 ab 01.10.2018 Alle Ärztinnen und Ärzte, die ihr Interesse für die ausgeschriebenen Verträge bekunden möchten, können sich unter den unten ange führten Bedingungen mitbewerben. Für die Bewerbung sind die aufgelegten Bewerbungsbögen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 05.07.2018 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www. aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden . Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Überset zung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be glaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landes ärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskran kenkasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europä ischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung des Vertrages durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlas sungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter- mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 06/2018 Gemä ß § 4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs. 1 des zwischen der Österreichi schen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem. § 4 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versi cherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamt vertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Bezirk Bruck-Mürzzuschlag Mariazell (Gußwerk) ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 Bezirk Graz-Umgebung Gratkorn ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.01.2019 Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Dechantskirchen, Neuschaffung ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 Friedberg ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 Hartberg ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 Grafendorf ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 Bezirk Leibnitz Leutschach ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.01.2019 Bezirk Leoben Trofaiach ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.01.2019 Bezirk Murtal Fohnsdorf ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 Bezirk Weiz St. Ruprecht an der Raab ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 AUSSCHREIBUNG ALS NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Bezirk Graz-Umgebung Fernitz ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 Eggersdorf ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 Wundschuh ( § 2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) 1 ab 01.10.2018 PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 06/2018
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