AERZTE Steiermark | Juli/August 2018
Das Humanomed Zentrum Althofen vereint unter einem Dach die Kur und Orthopädische Rehabilitation, Herz-Kreislauf Rehabilitation, Stoffwechsel Rehabilitation, Onkologische Rehabilitation, Lungen Rehabilitation sowie eine Dialyse. Zur Verstärkung unseres Teams der Herz- Kreislauf Rehabilitation suchen wir eine/n Fachärztin/-arzt für Innere Medizin oder eine/n Fachärztin/-arzt für Innere Medizin und Kardiologie Wir bieten eine eigenverantwortliche Tätigkeit in einem sehr engagierten, interdisziplinären Team. Zu Ihren Aufgaben gehören die Reha- Untersuchungen unserer Patienten, das Festlegen von Therapiezielen und das Verordnen von Therapien laut medizinischem Leistungsprofil. Die Entlohnung erfolgt analog dem ks-Schema. Bewerbung Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an Prim. Dr. Henry Puff, Humanomed Zentrum Althofen, Moorweg 30, 9330 Althofen, E-Mail: henry.puff@humanomed.at . www.humanomed.at ÆRZTE Steiermark || 07/08 |2018 19 VOLKSBEGEHREN Raucherlokale von Nicht- raucherlokalen strikt trennt. Ziel ist vielmehr ein gesünde- res ͵Miteinanderʹ statt eines kränkeren ͵Auseinandersʹ“. Ein Zitat des Philosophen Immanuel Kant ist gleichsam das inhaltliche Motto des Volksbegehrens: „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.“ In diesem Sinn geht es beim Volksbegehren da- rum, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gastronomie zu schützen, die notgedrun- gen im Raucherbereich ar- beiten müssen. Und natür- lich Kinder und Jugendliche, die genauso wie alle anderen selbst in den technisch nicht hermetisch abschließbaren Nichtraucherbereichen von Gastronomiebetrieben zum Mitrauchen genötigt sind. sendet, damit genug Zeit zum Informieren ist. Nicht gegen Raucherinnen & Raucher Ist es ein Volksbegehren ge- gen Raucherinnen und Rau- cher? Die Antwort der Ini- tiatoren: „Tabakkonsum ge- fährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der anderen und schränkt die Rechte der anderen ein. In diesem Sinne sind die Initiatoren der Auffassung, dass Gastronomen nicht über die Freiheiten der Menschen bestimmen dürfen, indem sie Räumlichkeiten anbieten, in denen u. a. auch arbeitende nichtrauchende Menschen ge- sundheitlichen Gefahren aus- gesetzt sind. Auch soll es nicht zu einer Spaltung der Gesell- schaft kommen, indem man Wissenswertes zum Volksbegehren — Beginn des Volksbegehrens ist am Montag, 1. Oktober 2018. Das Volksbegehren endet am Montag, 8. Oktober 2018. Das Volksbegehren kann nur während der Eintra- gungswoche unterschrieben werden. Alle 591.146 in der Unterstützungsphase geleisteten Unterschriften sind be- reits gültig abgegebene Stimmen. — Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staats- bürger, die zum Stichtag 27. August 2018 in die Wählerevi- denz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben. — Das Volksbegehren kann entweder per Handy-Signatur, Bürgerkarte oder persönlich bei einer (beliebigen) Gemein- debehörde (Gemeindeamt, Magistrat, Magistratisches Be- zirksamt) unterschrieben werden. Die Unterstützung wird automatisch von der Behörde elektronisch erfasst – man muss keine weiteren Schritte setzen. — Zum Unterschreiben benötigt man einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führer- schein oder auch Ärzteausweis). — In jeder Gemeinde (in Wien in jedem Gemeindebezirk) ist im achttägigen Eintragungszeitraum zumindest ein Eintragungslokal für die Unterzeichnung eines Volksbe- gehrens vorzusehen. Infos: www.dontsmoke.at
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