AERZTE Steiermark | Juli/August 2018

28 ÆRZTE Steiermark  || 07/08 | 2018 WIRTSCHAFT & ERFOLG Immobilie Ordination im Wandel WALTER HOCH Das Altern der Gesellschaft macht natürlich auch vor Ärztinnen und Ärzten nicht halt. Gesundheits- bzw. ver- sorgungspolitisch bedeutet das, dass bereits jetzt – mit absehbar weiter steigender Tendenz – viele niedergelas- sene Ärztinnen und Ärzte in Pension gehen bzw. gehen werden. Eine – zugegeben – sehr spezifische Konsequenz daraus ist, dass sich dadurch auch der Immobilien-Markt für Ordinationen stark wan- delt. Das lässt sich u. a. an so prosaischen Parametern wie etwa der Anzahl der Immo- bilienanzeigen in AERZTE Steiermark deutlich ablesen: 129 betrug die Anzahl der einschlägigen Immo-Anzei- gen in AERZTE Steiermark im Jahr 2008, in den zwölf Monaten zwischen der Sep- temberausgabe 2017 und der aktuellen Ausgabe wurden insgesamt 235 Ordinations­ immobilien zur Miete oder zum Kauf angeboten – das entspricht einem Zuwachs von rd. 82 %. Aber nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ bleibt „ordinationsimmobilien-tech- nisch“ gleichsam kein Stein auf dem anderen – was sich im Inhalt, aber auch in der Textlänge abzeichnet: Der Der Markt für Ordinations-Immobilien unterliegt einem starken Wandel – ein Umstand, der sich als wirtschaftlicher Faktor beschreiben lässt; aber auch einer, der tief in die persönliche Lebensplanung vieler Ärztinnen und Ärzte einwirkt. Anspruch an Ordinationen verlagert sich vom Schwer- punkt der rein medizinischen Behandlung zum Aspekt der Wohlfühlordination hin. 2008 wurde fast ausschließ- lich in den Rubriken „Zu Vermieten“ bzw. „Zu Verkau- fen“ sowie einige wenige unter „Verschiedenes“ annonciert. 2017/2018 findet sich zusätz- lich zu diesen die Rubrik „Or- dinationsmitbenützung bzw. -übernahme“. Die Anzahl der Einschal- tungen hat sich binnen 10 Jahren markant von 11,7 auf 21,3 im Monatsschnitt erhöht, die Größe der Anzeigen hat sich mehr als verdoppelt. „Barrierefrei“ im Vormarsch Seit 2006 gilt das Bundes-Be- hindertengleichstellungsge- setz (BGStG). Bauliche Anla- gen wie Ordinationen sind so zu gestalten, dass sie für Men- schen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwer- nis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. (Vgl. AERZTE Steiermark 1/2016, 12/2016, 9/2017; sowie zur Übergabe- praxis 11/2016) Die Qualitätsstufe „barrie- refrei“ kam 2008 meist ab- geschwächt in der baulichen Maßnahme „behindertenge- CIRSmedical_Inserat_end_.indd 1 18.03.2013 08:55:15

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