AERZTE Steiermark | Juli/August 2018
ÆRZTE Steiermark || 07/08 |2018 29 WIRTSCHAFT & ERFOLG Illus: Creativ Collection Kundmachung: Änderungen der Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses DieÄnderungenwurden in der ErweitertenVollversammlung vom 21.06.2018 beschlossen und zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde gemäß § 195a Abs 6 ÄrzteG 1998 am 25.06.2018 übermittelt. Die Änderungen der Geschäftsordnung des Verwaltungsaus- schusses treten mit 01.07.2018 in Kraft. Die geänderten Rechtsgrundlagen sind auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark (www.aekstmk.or.at ) abrufbar. Dr. Herwig Lindner e.h. Präsident rechter Zugang oder Auf- schließung“ vor, vereinzelt findet sich das Adjektiv bar- rierefrei. Von allen Anzeigen 2008 wei- sen 29 % dieses Kriterium auf, mehr als zwei Drittel davon stammen von Ärzte- zentren. 2018 halten sich die Bezeichnungen behinderten- gerecht und barrierefrei die Waage. Rund 46 % führen die Bezeichnung barrierefrei, was nun meist die gesamte Ordination umfasst. 2018 an- nonciert auch rund die Hälfte der privaten Objekt-Anbieter bereits mit dem Aspekt „bar- rierefrei“, hat hier also im- merhin stark aufgeholt. Private, meist Ärzte vor/in der Pension, dominieren vor Ärzte- und Therapiezentren, entschieden weniger Anzei- gen kommen von Immobili- enbüros, Genossenschaften oder Gemeinden. Vereinzelt wirbt ein zukünftiges Ärzte- zentrum damit, dass Interes- senten nun ihre Wünsche für eine eigene Ordination bei der Planung des Gebäudes einbringen können. 2008 fin- den sich vereinzelt Nutzungs- formen wie Jobsharing oder Timesharing. Gesetze machen Suche schwierig Könnte man aus dem gewal- tigen Anstieg von Annoncen auf eine große Anzahl von verfügbaren Ordinationen schließen, so beurteilt die Immobilien-Expertin Mag. Natascha Tripold-Pototsch- nig von Tripold Immobili- en Graz die Marktlage für diesen Objekt-Typ wesent- lich nüchterner. „Passende Ordinationen sind schwer zu finden, die gesetzlichen Vorlagen sind kosteninten- siv und die Ansprüche der Patienten an die so genann- te Wohlfühlordination wer- den immer weiter geschürt“, sagt Tripold-Pototschnig. Die schwierige Performance von Ordinationen auf dem Immo- Markt fußt demnach auf vier Punkten: 1. Ärzte sind nicht vorsteuer abzugsberechtigt. Das er- gibt für den Vermieter das Problem, er kann bei Re- novierungen in dem Haus die Ordination nicht zum Vorsteuerabzug geltend ma- chen. Das Finanzamt rech- net aus dem Vorsteuerabzug des Vermieters den Anteil für die Fläche der Ordina- tion heraus. Professionelle Vermieter scheuen vor der Vermietung ihrer Flächen als Ordination zurück und vermieten z. B. an ein Ge- schäft, das sehr wohl vor- steuerabzugsberechtigt ist. Der Steuernachteil kann ausgeglichen werden, wenn er von vornherein auf die Miete aufgerechnet wird. 2. Gesetzliche Vorgaben wie Barrierefreiheit sind spe- ziell bei Altbauten schwie- rig bis in manchen Fällen überhaupt nicht implemen- tierbar. Es gilt jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung, um für die Anbieter, vor allem älteren Ärzten, wirtschaft- liche Härten zu vermeiden. Aber auch zusätzlich vor- geschriebene, erst einzu- bauende Nassstellen sind Kostentreiber. Ordinationen in Neubauten werden bevor- zugt, weil sie viele Vorgaben schon von Haus aus imple- mentiert haben. 3. Das Anspruchsniveau ist durch die gestiegenen äs- thetischen Ansprüche so hoch geworden, dass jede neue Ordination optisch glänzen bzw. die neuesten medizinischen Geräte besit- zen muss. Die Ausstattung muss immer luxuriöser wer- den, dazu gehört auch ein Parkplatz vor dem Haus. 4. Wird eine Ordination über eine lange Zeit inseriert, be- wegt sich meist die Höhe der Miete über dem handelsüb- lichen Niveau. Diese Faktoren verhindern im Extremfall die Eröffnung einer Ordination. „In Graz gibt es das Problem: Manchen Ärzten wurde eine Kassen- stelle zugesprochen, sie fin- den aber in dem betreffenden Bezirk niemanden, der ihnen Räume als Ordination ver- mietet“, weiß Tripold-Potot- schnig. Sie beruhigt aber die Ärzte auf Vermieter- und auf Mieterseite: „Wenn das Preis- Leistungs-Verhältnis stimmt, findet auch jedes Medizin- Objekt seinen Abnehmer.“ Anzeigen „barrierefrei“: 2008: 38; 2018: 109 2008: 129 Anzeigen 2018: 235 Anzeigen
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