AERZTE Steiermark | Juli/August 2018
ÆRZTE Steiermark || 07/08 |2018 31 Fotos: beigestellt Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Elektronische Suchtgift-Ver schreibung: die Fakten In der letzten Zeit wurden immer wieder Stimmen laut, dass bei jeder Suchtgiftverschreibung eine Begründung verpflichtend anzuführen sei. So eine An- merkung ist lediglich im Rahmen einer Substitutions- behandlung vorgeschrieben. Das heißt: Bei Ausstellung einer Substitutionsverschrei- bung hat der Arzt einen Abga- bemodus anzuordnen, der die täglich kontrollierte Einnah- me des Substitutionsmittels unter Sicht in der Apotheke, Ordinationsstätte, Kranken- anstalt oder in der den Pati- enten betreuenden Drogen- hilfeeinrichtung sicherstellt. Konkrete Ausnahmen von der täglich kontrollierten Ein- nahme sind in § 23e Sucht- giftverordnung festgelegt. Für darüber hinausgehende Ausnahmen ist ein besonders berücksichtigungswürdiger Grund durch einen Vermerk auf der Verschreibung kennt- lich zu machen. Der Vermerk „zur Schmerz- therapie“ ist seit einer Novelle der Suchtgiftverordnung im Dezember 2008 nicht mehr erforderlich. Die Bemerkung „praescrip- tio indicata“ für besonders schwere Fälle gilt nur mehr für Tierärzte … Alwin Günzberg ist Geschäfts- führer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg Beitragspflichtige Mitglieder zum Wohlfahrtsfonds per 31.12.2017 2017 2016 Veränderung Anteil Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 2.783 2.750 1,20 % 39,42 % Wohnsitzärztinnen und -ärzte 297 289 2,77 % 4,21 % Angestellte Ärztinnen und Ärzte 3.980 3.876 2,68 % 56,37 % Gesamtanzahl 7.060 6.915 2,10 % davon Frauen 3.429 3.317 3,38 % 48,57 % davon Männer 3.631 3.598 0,92 % 51,43 % Zugänge an LeistungsbezieherInnen aus dem Wohlfahrtsfonds 2017 2016 Veränderung Anteil Altersversorgung 56 63 -11,11 % 36,84 % Vorzeitige Altersversorgung 33 35 -5,71 % 21,71 % Invaliditätsversorgung 7 5 40,00 % 4,61 % Hinterbliebenenversorgung 24 29 -17,24 % 15,79 % Kinder- und Waisenversorgung 32 30 6,67 % 21,05 % Gesamtanzahl 152 162 -6,17 % LeistungsbezieherInnen aus dem Wohlfahrtsfonds 2017 2016 Veränderung Anteil Altersversorgung 735 704 4,40 % 38,16 % Vorzeitige Altersversorgung 356 329 8,21 % 18,48 % Invaliditätsversorgung 139 137 1,46 % 7,22 % Hinterbliebenenversorgung 511 523 -2,29 % 26,53 % Kinder- und Waisenversorgung 185 180 2,78 % 9,61 % Gesamtanzahl 1.926 1.873 2,83 % Durchschnittl. Sterbealter der altersversorgten Ärztinnen 79,12 89,00 -11,10 % Durchschnittl. Sterbealter der altersversorgten Ärzte 87,86 86,36 1,74 % Durchschnittl. Versorgungsdauer der altersversorgten Ärztinnen 16,00 25,14 -36,36 % Durchschnittl. Versorgungs dauer der altersversorgten Ärzte 21,29 19,67 8,24 % Durchschnittliche Beitragsleistung zur Grund- und Ergänzungsleistung 2017 Euro p. a. 2016 Euro p. a. Veränderung Anwart- schaften Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 8.183 7.724 5,94 % 2,47 % Angestellte Ärztinnen und Ärzte 6.226 6.153 1,19 % 1,88 % Maximalbeitrag 9.927 9.829 1,00 % 3,00 % Jahresstatistik des Wohlfahrtsfonds 2017 WIRTSCHAFT & ERFOLG
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