AERZTE Steiermark | Juli/August 2018

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark  || 07/08 |2018 41 Grünes Licht für Attraktivierung Masern sind sehr ansteckend. Auch für Healthcareworker. Ohne Impfung erkranken 95 von 100 Menschen. Bei 10 von 100 Masern-Fällen ist mit schweren Folgeerkrankungen zu rechnen. Die Masern-Impfung schützt. Verlässlich. Bitte denken Sie an Ihren Impfschutz – und an den Ihrer MitarbeiterInnen! Gratis für Menschen jeden Alters! Fotolia Masern_inserat_mut_arzt_A4_hoch.indd 1 07.06.2017 08:06:05 der Sitzung anwesende Ver- treter des Sozialministeriums versicherte“, heißt es dazu in einer Presseaussendung der Steiermärkischen Gebiets- krankenkasse. Nun muss der Vertrag noch die Gremien des wurde am 17. Juli nachgeholt: „Der Vertragsabschluss zwi- schen der Ärztekammer Stei- ermark und der Steiermär- kischen Gebietskrankenkasse wurde vom STGKK-Vorstand einstimmig – also mit den Stimmen der SPÖ-, ÖVP- und FPÖ-Vertreter – bestätigt. „Die von der Bundesregierung angekündigte ͵Kostenbremseʹ für die Krankenkassen hat auf den Vertragsabschluss keine Auswirkungen, wie der bei Hauptverbandes passieren – sie tagen im Oktober. Erst da- nach können die Erhöhungen ausgezahlt werden. Gleichzeitig beginnen aber schon die Verhandlungen für das kommende Jahr 2019. (v. l. ) Hirschen­ berger, Meindl, Harb, Bayer bei der Vertrags­ präsentation im Steirischen Presseclub. „Diese Einigung ist der Beweis, dass wir ge­ meinsam zum Ziel kommen können“, sagte Meindl. Keine Einwände gegen die Einigung kamen trotz „Kostenbremse“- Gesetz von Ministerin Beate Hartinger-Klein bzw. dem Minis­ teriumsvertreter. Jobsharing jetzt fix Mit dem neuen Vertrag startet auch die Mög- lichkeit, Kassenverträ- ge zu teilen. Mit dem neuen Vertrag gibt es nun auch die Möglich- keit, Kassenverträge zu teilen. „Jobsharing-Stellen“ werden explizit ausgeschrieben – vor- erst als Pilotprojekte, dort wo es besonders schwierig war, Interessentinnen und Interessenten zu finden. Limi- tierungen der Arbeitszeit gibt es nicht. Einzige Einschrän- kung: Die gleichzeitige Arbeit in der Praxis geht nicht. Sehr wohl ist es aber möglich, dass eine(r) der Beteiligten in der Ordination arbeitet, während die/der zweite Hausbesuche macht.

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