AERZTE Steiermark | September 2018
ÆRZTE Steiermark || 09 |2018 13 COVER Anzeige Arzt als Arbeitnehmer oder Selbstständiger? Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit durch den Bezug einer Firmenpension eine Pflichtversiche- rung in der gewerblichen Sozialver- sicherung (GSVG) ausgelöst werden kann. Dabei kam der VwGH zum Er- gebnis, dass die Firmenpension dann nicht sozialversicherungspflichtig ist, wenn sie ausschließlich für eine Tä- tigkeit bezogen wird, die nicht mehr ausgeübt wird. Unstrittig war im betroffenen Fall, dass Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in einer insgesamt die Versi- cherungsgrenze überschreitenden Höhe vorlagen, die sich aus der Firmenpension und der Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit zusammen- setzten. Allerdings muss nach Ansicht des VwGH hier weiter differenziert werden: Der Bezug für die Aufsichtsratstä- tigkeit löst bei Überschreiten der Versicherungsgrenze eine Pflichtversi- cherung nach dem GSVG aus. Da die Firmenpension aber für eine Tätigkeit geleistet wird, die beendet ist, löst sie keine Versicherungspflicht aus. Deshalb war jener Teil der im Einkom- mensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, der die Firmenpension betraf, aus der Beitragsgrundlage auszuscheiden. allerdings keine aktuellen Zahlen (2017) für noch rund die Hälfte der europäischen Länder aufweist und daher keine Überblicksdarstellung erlaubt, zeigt allerdings, dass Österreich mit weiterhin nur 0,2 Prozent konstant gut bleibt, andere – vor allem „arme“ – Staaten aber deutlich aufholen und ihre Werte teils dramatisch verbessern. … aber behutsam Angesichts der EU-Daten gibt es auch eine naheliegende Er- kenntnis: Österreich ist ganz besonders gut darin, den Bedarf nach medizinischen Leistungen zu befriedigen. Um diese Qualität nicht aufs Spiel zu setzen, müssen Re- formen behutsam und mit viel Augenmaß durchgeführt werden. rtner in Ihrer Wohngegend? Laut Studie ist den Österrei- cherinnen und Österreichern das Wichtigste der Zugang zur hausärztlichen Betreuung. Grafik: Conclusio, Foto: Fotolia
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