AERZTE Steiermark | Oktober 2018

12 ÆRZTE Steiermark  || 10 | 2018 einfühlsam darauf vorbereitet, dass in seiner Ordination nun für ein halbes Jahr ein weiterer Arzt vor Ort sein würde: In der Gemeindezeitung erschien ein Artikel darüber, samt Foto, in dem die Menschen auch dahingehend beruhigt wur- den, dass selbstverständlich auch der „Neue“ der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht un- terliegt. Über die Ärztekammer Zueinander gefunden haben die beiden Ärzte, die mittler- weile so gut harmonieren, ganz einfach: Zorn hatte über eine Aussendung der Ärztekammer von der neuen Verpflichtung zur Lehrpraxis erfahren und sich entschlossen, um eine An- erkennung anzusuchen. „Ich habe – auch von der Ärztekam- mer – eine Liste mit den zur Auswahl stehenden Lehrpraxen gemailt bekommen“, erzählt Turnusarzt Weber. Von dieser Liste hat er sich dann jemanden gesucht, dessen Praxis in der Nähe seiner Heimat liegt. Einen Anruf und zwei vorbereiten- de Besuche im Ennstal später konnte Weber schon den wei- ßen Mantel anziehen und mit der Arbeit beginnen. Seit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung zählt das halbe Jahr Lehrpraxis im Anschluss an die drei Turnusjahre im Spital zu den verpflichtenden Voraussetzungen zur Erlangung des jus practicandi. www.bks.at REZEPTFREI IN IHRER BKS BANK- FILIALE Jetzt mit Topkonditionen für Praxis- gründer. „Es kann schon stressig werden, wenn das Wartezimmer voll ist, und ich habe mehr Zeitdruck als im Spital. Aber da muss ich mich eben beeilen und besonders fokussiert schauen.“ Lehrpraktikant Kurt Weber über seine Lernerfahrung Alle Informationen und Unterlagen zum Thema Ausbildung und Lehrpraxis: www. aekstmk.or.at/ 405 COVER

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