AERZTE Steiermark | Oktober 2018

VOLKSBEGEHREN ÆRZTE Steiermark  || 10 |2018 29 Millionen Stimmen sein – eine völlig undenkbar hohe Zahl. Ein Volksbegehren hat den Zweck, den Anstoß für eine Abstimmung zu geben: ent- weder eine Volksabstimmung oder eine parlamentarische Abstimmung. Ein Volksbe- gehren ist aber keine Abstim- mung. Wer keinen Rauch will … … muss ja nicht in ein Lokal gehen, in dem geraucht wird. Auch dieses Argument hört man immer wieder. Für eine Gruppe gilt das Argument auf keinen Fall: die Beschäftigten in der Gastronomie. In allen anderen Bereichen gibt es für Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter Nichtraucherschutz. Nur in der Gastronomie nicht. Den MitarbeiterInnen dort zu sagen, sie könnten sich ja einen anderen Arbeitsplatz suchen, wenn sie nicht mitrau- chen wollen, ist zynisch. Sollen Menschen tatsächlich vor die Entscheidung zwischen Ar- beitslosigkeit und Gesundheit gestellt werden? Das gilt ganz besonders für Jugendliche, die heit für die Lokale herstellt. Zusammengefasst ist das Nichtraucherthema – wie we- nige andere Themen – für eine Volksabstimmung geeig- net. Die große Mehrheit der Bevölkerung ist ausreichend über das Thema Nichtrauchen informiert, hat sich also be- reits eine Meinung gebildet oder kann das ohne großen zusätzlichen Aufwand tun. Einen Gesetzesentwurf, über den abgestimmt werden kann, gibt es bereits. Daher gibt es auch keinen großen Aufwand. Eine Volksabstimmung ist also rasch möglich. Im Grunde braucht es nur eines dafür: ei- nen Beschluss im Nationalrat. Der steirische Ärztekammer- präsident Herwig Lindner formulierte es so: „Die Frage des Nichtrauchens in der Gas- tronomie hat nichts mit Par- teipolitik, sondern nur etwas mit politischer Verantwor- tung für den Gesundheits- schutz zu tun. Es geht darum, dass Österreich nicht länger hinter europäischen Stan- dards zurückbleiben darf.“ als Lehrlinge nach den alten Verträgen vier Stunden – und nach der neuen Regelung im- mer noch eine Stunde – pro Tag im Raucherbereich arbei- ten müssen. Oder in Kauf neh- men müssen, keine Lehrstelle zu haben. Freiheit eingeschränkt Wenn in Lokalen nicht mehr geraucht werden darf, leidet die Freiheit der Raucher. Auch das wird oft gesagt. Nun gibt es aber zahlreiche Lebens- bereiche in denen Rauchen nicht möglich ist: öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Geschäfte und Supermärkte, Schulen und Universitäten … dort müssen Raucher aber oft hin, was ja für Lokale eher nicht zutrifft. Auch wenn es gesundheit- lich gesehen sinnvoll wäre, geht es beim Volksbegehren überhaupt nicht darum, das Rauchen generell zu verbieten. Es geht nur darum sicher- zustellen, dass Nichtraucher (immerhin die große Mehr- heit) nicht zum Mitrauchen gezwungen sind. Wirte sollen selbst entscheiden Das klingt auf den ersten Blick nicht unvernünftig. Viele Wirte haben sich ja schon entschie- den und das Rauchen in ihren Lokalen abgeschafft. Nur ha- ben viele Wirte gar nicht die technische Möglichkeit, Nicht- raucher- und Raucherbereiche wirklich gut voneinander zu trennen. Trennwände – das weiß man aus Untersuchungen –, sorgen nicht für wirkungs- vollen Schutz. Immer mehr Lokalbesitzer sind davon über- zeugt, dass nur ein generelles Rauchverbot in der Gastrono- mie wirklich Chancengleich- Graz 21,9 Hart bei Graz 22,5 Hausmannstätten 22,7 Gemeindeergebnisse Steiermark Top 10 in Prozent der Wahlberechtigten Hohentauern 25,4 Kumberg 20,8 St. Josef (Weststeiermark) 19,9 St. Radegundbei Graz 19,0 Stattegg 24,5 Laßnitzhöhe 20,2 Proleb 20,0 Quelle: Bundesministerium für Inneres Eine Volksabstimmung ist rasch möglich. Im Grunde braucht es nur eines dafür: einen Beschluss im Nationalrat.

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