AERZTE Steiermark | Oktober 2018

34 ÆRZTE Steiermark  || 10 | 2018 WIRTSCHAFT & ERFOLG WFF-Altersversorgung: die Voraussetzungen Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpen- sionsalter für Männer und Frauen gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Folgende Zusammenfas- sung soll Ihnen einen kurzen Überblick über die Voraus- setzungen und das Procedere geben: Erreichen der Altersgrenze y Regelpensionsalter ist für Männer und Frauen das vollendete 65. Lebensjahr y Möglichkeit einer vorzei- tigen Altersversorgung ab dem vollendeten 60. Le- bensjahr (mit lebenslangen Abschlägen) Voraussetzungen y Zurücklegung aller Kas- senverträge (inkl. des Ver- trages für die Gesundenun- tersuchung) Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist von mindestens einem Quartal! y Beendigung aller Dienstverhältnisse y Bei Gruppenpraxen mit Kassenverträgen: Nachweis des Ausscheidens des Gesellschafters bzw. Gesellschafterwechsels y Begleichung sämtlicher zum Stichtag bestehenden offenen Beiträge Möglichkeiten nach Pensionsantritt y Weiterführung der ärztlichen Tätigkeit als Wahlärztin/-arzt y Weiterführung der ärztlichen Tätigkeit als Wohnsitzärztin/-arzt y Beendigung der ärztlichen Tätigkeit samt Streichung aus der Ärzteliste y Eintragung als außerordentliches Mitglied WICHTIG: Es darf kein ärztliches Dienst- verhältnis bestehen und auch nicht zukünftig eingegangen werden, da dies ansonsten zum Aussetzen der Pension vom Wohlfahrtsfonds führen würde. Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds bildet das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen Pension (SVA oder ASVG bzw. Beamtenpension). Wie/wann komme ich zu meinen Pensionen? y Beide Pensionen, vom Wohlfahrtsfonds und vom Staat (SVA oder ASVG bzw. Beamtenpension), müssen separat beantragt werden. y Die Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds muss im Vorhinein beantragt werden. y Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds: Ausfüllen eines vorgefertig- ten Formulars, dieses kann auf der Homepage herunter­ geladen oder direkt beim Wohlfahrtsfonds angefor- dert werden. y Zusätzlich zum Antrag an den Wohlfahrtsfonds müs- sen folgende Beilagen über- mittelt werden: > Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung (Stan- dardformular von der Bank) > Bestätigung über die Be- endigung des Dienstver- hältnisses > Bestätigungen über die Beendigung sämtlicher Kassenverträge Wann wird meine Pension ausbezahlt? y Bei Erfüllen der Vorausset- zungen und Vorlage aller notwendigen Unterlagen y Die erste Pension wird im Nachhinein ausbezahlt. y Alle weiteren Pensionen werden im Vorhinein aus- bezahlt: Das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszah- lung zwei Pensionen über- wiesen werden. y Die Pension wird 14 Mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen je- weils gemeinsam mit der Pensionszahlung Juni und November erfolgen. y Mit der ersten Pensionsab- rechnung wird auch der in- dividuelle Pensionsbescheid erstellt. Für Fragen zur Pension steht Ihnen das Team des Wohl- fahrtsfonds gerne zur Verfü- gung: Tel.: (0316) 8044-64 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Erstbezug Eggenberg, Eckertstraße Wohnungen von ca. 52 m 2 – 78 m 2 Ab € 6 52,16 inkl. BK und USt. Grazer Linien, Supermärkte und Geschäfte in unmittelbarer Nähe. Kontakt: immobilien@aekstmk.or.at Tel. 0316/8044-735 www.aekstmk.or.at/278 HWB: ca. 26,83 kWh / m 2 .a; fGEE ca. 0,83 Wohnungen Nähe FH Joanneum • Provisionsfrei! •

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