AERZTE Steiermark | Oktober 2018

ÆRZTE Steiermark  || 10 |2018 35 WIRTSCHAFT & ERFOLG APPsolut überprüfenswert „Ha lb Bodyguard, ha lb Guru.“ So bewirbt der Her- steller die neue Apple watch 4 – mit eingebauter EKG-Funk- tion. Aber wie qualitätvoll ist dieses EKG, wer braucht die Funktion überhaupt? Und wer könnte die Daten miss- brauchen? „Die digitale Gesundheits- welt ist kein Selbstläufer“, gibt Dietmar Bayer, Vizepräsident der steirischen Ärztekammer und deren Referent für Tele- medizin und medizinische Informatik, zu bedenken. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten schlägt er die Einführung standardisierter Verfahren zur Bewertung di- gitaler Anwendungen hin- sichtlich Wirksamkeit, Un- bedenklichkeit und medizi- nischer Qualität vor. Gütesiegelbedarf Für die rasant zunehmende Anzahl an Gesundheits-Apps fordert Bayer – wie kürz- lich auch von der deutschen Bundesärztekammer vorge- schlagen – ein einheitliches Gütesiegel. „Gesundheits- Apps können eine gesunde Lebensführung unterstützen, aber auch großen Schaden anrichten.“ Eine eindeutige Unterscheidung zwischen Werbegags und sinnvollen Informationsquellen über den Gesundheitszustand der Trä- gerinnen und Träger derar- tiger Geräte ist daher vonnö- ten – möglichst rasch, wenn man den stark wachsenden Markt im Blick hat: Mehr als 140.000 Apps finden sich in den Kategorien Gesundheit & Fitness sowie Medizin im weltweit größten App-Store Google Play. Eine von zehn ist dabei (auch) deutschsprachig. Mit Daten bezahlt? Von diesen rund 14.000 Apps werden nur ganz wenige von Krankenkassen, Selbsthilfe- organisationen oder anderen namhaften Institutionen an- geboten, der überwiegende Teil stammt von unbekannten Herstellern, deren fachliche Expertise äußerst unter- schiedlich ist. Manche wurden von Ärz- tinnen und Ärzten entwickelt und approbiert – wie die Erste-Hilfe-App des Grazers Michael Koppitz –, andere werden von Ärztinnen und Ärzten höchstens kritisiert. Fehlerhafte Inhalte, falsche Berechnungen, aber auch mangelnder Datenschutz sind mögliche Kritikpunkte an den Apps. Die deutsche App-Bewer- tungsplattform des Vereins HealthOn versucht mit 200 Testfragen, Gesundheits- apps auf Herz und Nieren zu prüfen und zeichnet mit dem HealthOn-Siegel auch ausgewählte aus. Für dieses Siegel wird nachvollzogen, inwieweit die Inhalte einer App wissenschaftlich belegt und evidenzbasiert sind, wie transparent Unternehmens­ interessen offengelegt wer- den, wie verständlich und nutzerfreundlich die App ist, aber auch wie die Sicherheit der Daten gewährleistet wird. Da neun von zehn Apps von Google Play kostenlos down- zuloaden sind, steht die Frage im Raum, ob die Nutzenden dafür nicht etwa mit ihren Daten bezahlen. Expertinnen und Experten sind sich darüber einig, dass die Digitalisierung weitrei- chende Konsequenzen im Gesundheitsbereich mit sich bringt und weiterhin bringen wird. Ausreichend Informa- tionen für die Nutzenden – sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Ärztinnen und Ärzte, die ein App empfehlen – und ein Mindestmaß an Quali- tätssicherung sind daher un- erlässlich. Ein verlässliches, einheitliches Gütesiegel für Gesundheitsapps wäre ein Schritt in die richtige Rich- tung. ÖÄK-Symposium Zum Thema „Künstliche In- telligenz, Telemedizin, Ro- botik & Co: Wohin die Reise geht – Chancen und Risiken der Digitalisierung der Me- dizin“ veranstaltet die Öster- reichische Ärztekammer am Dienstag, dem 13. November 2018, von 16.00 bis 20.00 Uhr ein Symposium mit füh- renden Experten und Philo- sophen im ORF Funkhaus in Wien. Verdienen Gesundheits-Apps ihren Namen und nutzen sie wirklich der Gesundheit? ÄK-Vizepräsident und Telemedizin- Referent Dietmar Bayer fordert – wie auch der Präsident der deutschen Bundesärztekammer – ein einheitliches Gütesiegel. Fotos: beigestellt Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Die Sozial­ hilfeabrech­ nung NEU Vor einigen Wo- chen wurde die neue Applikati- on für die Ab- rechnung von Befürsorgten PatientInnen für alle Ärzte in der Steiermark online gestellt (www.alag.at – Sozialhilfeabrechnung). Das Front-End des Online-Abrech- nungsprogramms wurde in vieler Hinsicht vereinfacht, um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten. Es steht u. a. ein Schnelleintrag für die Routineleistungen Or- dinationen und Visiten zur Verfügung. Diese Leistungen können nun mit einem Knopf- druck eingetragen werden. Das System ordnet automatisch je nach Fachgebiet die richtige Positionsnummer zu. Unter dem Menüpunkt Berichte kön- nen die eingetragenen Leis- tungen jederzeit abgerufen werden. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt quartalsmäßig, wo- bei die Abrechnungsdaten bis zum 10. des Folgemonats vom Abrechnungs-Quartal einge- geben werden müssen. Leider müssen nach wie vor die Kran- kenscheine an die einzelnen BHs und Magistrate übermit- telt werden. Eine Abrechnung ohne Sozialhilfeschein der(s) PatientIn ist nicht möglich. Für allfällige Fragen steht Ih- nen das Team der Fa. ALAG unter der Telefonnummer 03136/55248 während der Bü- rozeiten gerne zur Verfügung. Alwin Günzberg ist Geschäfts- führer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg

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