AERZTE Steiermark | November 2018
Ærzte Steiermark || 11 |2018 13 Anzeige Der 31.12. naht: Jetzt an die Gewinn planung gehen! Kurz vor dem Jahresende empfiehlt es sich zu prüfen, ob sämtliche Mög- lichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Unsere Steuertipps dazu: Gewinnfreibetrag Ärzte können den nach Gewinnhöhe gestaffelten, bis zu 13%igen Gewinn- freibetrag von maximal EUR 45.350 in Anspruch nehmen. Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 steht jeden- falls ein Gewinnfreibetrag von bis zu EUR 3.900 zu. Darüber steht dieser Freibetrag nur zu, wenn begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft wurden. Sollten 2018 keine Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter geplant sein, wäre alternativ auch der Kauf von bestimmten Wertpapieren vor dem Jahresende 2018 möglich. Halbjahresabschreibung Werden noch heuer Investitionen getätigt und die Inbetriebnahme dieser Wirtschaftsgüter erfolgt bis spätestens 31.12.2018, so steht noch eine Halbjahres-Abschreibung in 2018 zu – selbst dann, wenn die Bezahlung erst in 2019 erfolgt. Investitionen mit Anschaffungskosten bis EUR 400 kön- nen in voller Höhe als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden. Spenden aus demBetriebsvermögen Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte begünstigte Institutionen sind bis maximal 10 % des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres steu- erlich absetzbar. Foto: Fotolia, beigestellt COVER wichtiger Teil unserer Existenz ist“. Al- lerdings, so Mrak: „Der neue Paragraf entbindet keine Ärztin, keinen Arzt einer gründlichen Überlegung.“ Und keineswegs sei die Regelung als Schritt zur Sterbehilfe zu verstehen. Notfallmedizin Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Berücksichtigung des neuen Notarzt- Curriculums in das Gesetz. „Gott sei Dank“, sagt der steirische Referent für Notfall- und Rettungsdienste sowie Katastrophenmedizin, Johann Kainz. So wird es auch in den Erläuterungen zum Gesetz begründet: „Die Notwen- digkeit einer qualitativen Verbesserung der notärztlichen Qualifikation bedingt eine Neukonzeption, die sich aus einem erweiterten Lehrgang mit 80 Einheiten, einem definierten notärztlichen kli- nischen Kompetenzerwerb sowie einer Abschlussprüfung zusammensetzen soll.“ Die daraus zu erwartenden Mehr- kosten sind auch berechnet: 105.000 Euro pro Jahr für die 375 bundesweit auszubildenden Notärztinnen und Not- ärzte. Eine Schwachstelle sieht Kainz allerdings darin, dass Ärztinnen und Ärzte erst mit abgeschlossener Fach- arztprüfung und nicht schon während der Facharzt-Ausbildung notärztlich tätig werden können. Anstellung in der Praxis Neu ist auch die explizite Regelung der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in einer Einzelordination oder Grup- penpraxis des gleichen Faches. Diese Anstellungsmöglichkeit ist allerdings quantitativ streng limitiert: In der Einzelordination darf es laut Gesetzes- entwurf nur ein Vollzeitäquivalent mit 40 Wochenstunden sein, in der Grup- penpraxis nur zwei. Hier gibt es noch Diskussionen. Für den steirischen Ärz- tekammerpräsidenten Herwig Lindner etwa ist „eine Beschränkung“ begrü- ßenswert. Sie könnte allerdings etwas weniger streng ausfallen. Beschlossen werden soll das neue Ärztegesetz voraussichtlich im Dezem- ber 2018. Ärztegesetz (Ende) Bringt‘s das Ärztegesetz? „Die Notwendigkeit einer qualitativen Verbesserung der notärztlichen Qualifikation bedingt eine Neukonzeption …“ Gesetzesentwurf zum Ärztegesetz 2018
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