AERZTE Steiermark | November 2018
Ærzte Steiermark || 11 |2018 39 Verwirrung durch farbloses Desinfektionsmittel Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich auf einer Krankenhaus-Intensivstation, betroffen war eine Patientin im neunten Lebensjahrzehnt, die jedoch nicht zu Schaden kam. Gemeldet wurde der Fall von einem/r Arzt/Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. An der betroffenen Intensivstation wurde nach jahrelan- ger Verwendung von braun-orangem Desinfektionsmit- tel zu einem farblosen Produkt gewechselt. Zwei Wochen nach der Produktumstellung waren die Mitarbeitenden der Station noch immer nicht daran gewöhnt, dass das neue Desinfektionsmittel farblos ist. Und so wurde beim Setzen eines Cava-Katheters bei einer Patientin versehentlich zum Spülen der Schenkel des Zentralen Venenkatheters statt NaCl-Lösung Desinfektionsmittel verwendet. Der Irrtum, der erstmals aufgetreten ist, wur- de zeitnah entdeckt und die Patientin observiert. Eigener Vorschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin schlägt vor, wieder auf färbiges Desinfektionsmittel umzusteigen. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e ExpertIn der KRAGES aus dem Bereich Intensiv- medizin verweist darauf, dass grundsätzlich das Vier- Augen-Prinzip anzuwenden sei und das Anlegen eines Zentralen Venenkatheters immer ein/e Arzt/Ärztin und eine assistierende Person aus dem Bereich der Pflege in Kooperation durchzuführen hätten. Der Doublecheck könnte die Verwechslung verhindern. Bei der Ver- wendung zweier unterschiedlicher klarer Flüssigkeiten seien zudem die Behältnisse am sterilen Arbeitsplatz zu beschriften. Der/die KRAGES-ExpertIn empfiehlt allerdings generell, eingefärbtes Desinfektionsmittel zu verwenden, weil damit der desinfizierte Hautbereich sichtbar gemacht würde und eine lückenlose Desinfek- tion dadurch besser gewährleistet sei – und eben keine Verwechslungsmöglichkeit mit Spüllösungen bestünde. Ein weiterer Kommentar gibt zu bedenken, dass derzeit häufig auf Octenidin umgestellt würde, das nicht in ge- färbter Form erhältlich sei. Auch verspreche das durch ein gefärbtes Produkt erkennbar desinfizierte Hautareal eine falsche Sicherheit, da bei einer weiteren Desinfektion kein Unterschied zu erkennen sei. Vor Verwechslung schützen könnten in Form und Größe variierende Behältnisse, oder – falls Einmal-Komplett-Systeme verwendet würden – die Herstellung dieser Systeme mit unterschiedlich gefärbten Arealen. CIRSmedical.at fall des monats Der Tipp von der Expertin Meldung von Angehörigendaten Hinterbliebene von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen (Bestat- tungsbeihilfe, Witwen- bzw. Witwerpension, Waisen- pension bei Kindern unter 27). Damit wir gerade in schwierigen Situationen behilflich sein können, ist es notwendig, dass uns die Daten Ihrer Angehörigen bekannt gegeben wurden. Bitte melden Sie uns deswegen immer - die Geburt eines Kindes, - eine Eheschließung, - eine Ehescheidung und - ein Ableben der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners Sie können uns diese Informationen (samt Unterlagen) per Post, Fax (0316-8044-136) oder E-Mail (wff@aekst- mk.or.at ) übermitteln. Ursula Fressel Wohlfahrtsfonds Foto: Schiffer Praxis Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ei Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontroll eren. B. W il sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=