AERZTE Steiermark | November 2018
Cover 8 Ærzte Steiermark || 11 | 2018 im Rahmen einer Stiftung eine Zusatzversicherung pla- nen wollen oder ob ihre Be- triebskrankenkassen gänzlich im System der Krankenversi- cherung aufgehen sollen.“ In der revidierten Fassung wurden aus den „Wohlfahrts einrichtungen“ betriebliche Gesundheitseinrichtungen, den Unternehmen wird eine Entscheidungsfrist sogar bis Ende September 2019 einge- räumt. Die Eingliederung in die ÖGK lehnen die betroffenen Be- triebskrankenkassen der In- dustrieunternehmen in ihrer Stellungnahme zum Sozial- versicherungs-Organisations- gesetz (SV-OG) rundweg ab. Sie wollen aber auch keine Denn die Betriebskranken- kassen privater Unternehmen lassen sich rechtlich offen- bar nicht so einfach in eine gemeinsame österreichische Krankenkasse („Österrei- chische Gesundheitskasse“, ÖGK) zwingen. Das sagen auch die Gesetzesmacher: „Die … Betriebskrankenkas- sen bekommen die Möglich- keit, in die ÖGK hineinzuop- tieren. Andernfalls sind sie gesetzlich als private Wohl- fahrtseinrichtungen zu eta- blieren.“ Und weiter: „Es soll den betroffenen Betrieben freistehen, bis längstens 30. Juni 2019 zu entscheiden, ob sie eine Wohlfahrtseinrich- tung gründen wollen, die so wie die Österreichische Ge- sundheitskasse die gesamte Krankenversorgung abdeckt, privaten, betrieblichen Wohl- fahrtseinrichtungen werden: „Die genannten Betriebskran- kenkassen halten zunächst fest, dass sie im Gegensatz zu den im Gesetzesentwurf an- geführten Optionen – Errich- tung einer Wohlfahrtsein- richtung oder Übertritt in die Österreichische Gesundheits- kasse – ihren Fortbestand als ‚ Betriebliche Gesundheitskas- sen ’ anstreben. Diese betrieb- lichen Gesundheitskassen fungieren daher weiterhin als Körperschaften öffentlichen Rechts mit Beitragshoheit und sind demnach vollwertige Krankenversicherungsträger“, schreiben sie. Wobei die „Vollwertigkeit“ in Zukunft noch sichtbarer wer- den könnte. Denn bisher ha- martin novak Peter Bacun, Josef Gritz und Alois Madenberger kennt nicht jeder. Dabei sind alle drei Krankenkassenobleute, stei- rische Krankenkassenobleute – recht kleiner Krankenkas- sen allerdings, nämlich der Betriebskrankenkassen, die ihren Sitz in der Steiermark haben. Sie heißen Betriebs- krankenkasse Kapfenberg, Voestalpine Bahnsysteme und Zeltweg. Versichert sind dort die Beschäftigten, An- gehörigen und Pensionisten der örtlichen Voestalpine- Unternehmen bzw. Stand- orte, in Summe rund 27.000 Menschen. In der steirischen Gebietskrankenkasse sind da- gegen etwa 960.000 Personen krankenversichert, mehr als das 35-Fache. Nur könnten die drei kleinen steirischen Pf lichtversiche- rungen gemeinsam mit der noch kleineren Mondi-Be- triebskrankenkasse mit dem Zentrum in Niederösterreich die elegante Formel „aus 21 werden 5 Sozialversicherungs- träger“ gehörig durchein- anderbringen. Dazu kommt noch die Betriebskranken kasse der Wiener Verkehrs- betriebe, deren Versicherte künftig auf die Krankenfür- sorgeanstalt Wien und die Versicherungsansta lt öf- fentlich Bediensteter, Eisen- bahnen und Bergbau verteilt sein sollen. Betriebskrankenkassen als „gallis Auch Wohlmeinende haben starke Zweifel, dass die im Projekt Kassen- reform formulierten Ziele tatsächlich erreicht werden können. Weder scheint gesichert, dass es letztlich wirklich nur fünf Sozialversicherungsträger geben wird, noch dürfte das Einsparungsziel von einer Milliarde realistisch sein. Auch die baldige Leistungsharmonisierung bleibt eine vage „Hoffnung“. Foto: FPÖ.TV Aus den 21 Sozialversiche- rungsträgern sollen fünf werden. Die Betriebskranken- kassen können aber nicht per Gesetz in die ÖGK gezwungen werden. Und sie wollen offenbar auch ihre Selbst- ständigkeit nicht aufgeben. Drei dieser BKK sind in der Steiermark (blau markiert).
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=