AERZTE Steiermark | November 2018

Ærzte Steiermark  || 11 |2018 9 sen speist sich jedoch nicht nur aus den Beiträgen der Versicherten (und allfälligen Bundeszuschüssen), sondern auch daraus, dass der Dienst- geber gemäß § 445 ASVG die Kosten der Verwaltungsfüh- rung trägt, laufende Ausga- ben deckt und Zuschüsse leis­ tet. Es bedarf daher für den Fall, dass das Vermögen der Betriebskrankenkasse auf die Österreichische Gesundheits- kasse übergeht, einer Recht- fertigung dafür, den Betriebs- unternehmer (bei wirtschaft- licher Betrachtungsweise) an der Finanzierung der Öster- reichischen Gesundheitskasse zu beteiligen.“ Die Betriebskrankenkassen könnten sich also als gallische Dörfer erweisen, die dem großen Zentralisierungspro- jekt im Weg stehen. Speziell für die Steiermark könnte das bedeuten, dass die Landschaft noch komplexer wird, als sie cover bisher war. Ominöse Milliarde Immer wieder wurde versi- chert, dass die Kassenzusam- menlegung eine Milliarde an Einsparungen bringen wür- de. Die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zum Gesetzesentwurf lässt aber beträchtliche Zweifel daran aufkommen: „Das im Rah- men der Präsentation gesetzte Reformziel der Einsparung von 1 Mrd. EUR ist im Ent- wurf nicht enthalten, Mehr- kosten sind nicht berücksich- tigt“, schreibt der RH. Noch schwerer wiegt aber, dass im Vorblatt zum Ge- setzesentwurf die Einspa- rungen auch deutlich geringer dargestellt werden als in öf- fentlichen Aussagen: „Unter der Annahme einer linearen Einsparung von bis zu 10 % der Personal- und Sachauf- wendungen des Verwaltungs- bereiches der Sozialversiche- rung wird im Jahr 2023 ein Einsparungspotential von rd. € 33 Mio. erreicht, ohne dass hierbei das Leistungsniveau der Sozialversicherungsträger verändert wird. Dies steigt dann in den kommenden Jahren auf € 144 Mio. an; dies bedeutet eine Einsparung von insgesamt ca. € 350 Mio. in vier Jahren.“ Dazu die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK): „Laut Berichten der Bundesregie- rung soll die Krankenkassen- fusion eine Milliarde Euro an Einsparungen bis zum Ende der Legislaturperiode bringen. Die Österreichische Ärztekammer fordert, dass dieses Geld, welches hier in der Verwaltung eingespart werden soll, direkt in die medizinische Versorgung in- vestiert wird. Nämlich für mehr Leistungen an den Pa- tientinnen und Patienten, für Foto: Fotolia ben die steirischen Betriebs- krankenkassen schlicht den GKK-Vertrag übernommen, ebenso wie die Sozialversi- cherungsanstalt der Bauern (SVB), die sich als §-2-Kasse bisher ebenfalls nach dem GKK-Vertrag richtete. Sie soll laut Gesetz mit der Sozial- versicherungsanstalt der Ge- werblichen Wirtschaft (SVA) fusionieren. Aber ohne (steirische) GKK werden die (steirischen) Be- triebskrankenkassen wohl eigene Ärzteverträge brau- chen – sofern sie nicht in der ÖGK aufgehen wollen –, was sie derzeit partout nicht vor- haben. Gleiches gilt für die in Niederösterreich ansässige Betriebskrankenkasse Mondi des gleichnamigen Papierer- zeugers. Auch der hat eine Niederlassung in der Steier- mark. Finanziell sind die Betriebs- krankenkassen jedenfalls au- tonom. Laut ASVG in der ak- tuellen Form tragen nämlich die Unternehmen die Ver- waltungs- und Personalkos­ ten, ebenso haben sie etwaige Abgänge auszugleichen. Ihre Eingliederung in eine ÖGK würde der öffentlichen Hand also keine Einsparungen bringen. Und auch nicht so ohne Wei- teres gehen, wie der Verfas- sungsdienst im Justizministe- rium moniert: „Das Vermö- gen der Betriebskrankenkas- he Dörfer“

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