AERZTE Steiermark | Dezember 2018

ÆRZTE Steiermark  || 12 |2018 35 WIRTSCHAFT & ERFOLG Wieviel wird ausbezahlt? Es wird unterschieden, ob die/ der Kammerangehörige noch aktiv berufstätig war oder bereits eine Alters- oder In- validitätspension bezogen hat: y Bei Ableben während des aktiven Berufslebens wer- den EUR 31.000,00 ausbe- zahlt, wobei sich diese aus EUR 6.000,00 Bestattungs- beihilfe und EUR 25.000,00 Hinterbliebenenunterstüt- zung zusammensetzt. y Wenn d ie/der Kam- merangehörige bereits eine Alters- oder Invaliditäts- pension bezogen hat, wird die Bestattungsbeihilfe in Höhe von EUR 6.000,00 auf jeden Fall ausbezahlt. Die Höhe der Hinterbliebe- nenunterstützung ist einer- seits davon abhängig, wie viele Jahre der volle Beitrag geleistet worden ist, und an- dererseits, ob während des Bezugs der Alters- oder In- validitätspension weiterhin Beiträge zur BHU geleistet wurden. Ein Anspruch darauf besteht auch nur dann, wenn mind. 10 Jahre lang im aktiven Be- rufsleben der volle Beitrag geleistet wurde. Die Höhe der Hinterbliebenenunterstüt- zung schwankt – abhängig von den vollen Beitragsjahren – zwischen EUR 10.000,00 und EUR 25.000,00. Im Maximalfall wird ein Be- trag von insg. EUR 31.000,00 (EUR 6.000,00 Bestattungs- beihilfe und EUR 25.000,00 Hinterbliebenenunterstüt- zung) ausbezahlt. Wer ist bezugsberechtigt? Auf die Auszahlung der BHU haben nacheinander ex lege Anspruch: y die Witwe/der Witwer bzw. der/die hinterbliebene ein- getragene Partner/in, y die Waisen, y sonstige gesetzliche Erben. Die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die BHU. Man kann sie bzw. ihn oder auch dritte Personen als Empfänger für den Erhalt der BHU bestimmen. Dazu ist die sogenannte BHU-Verfügung (sie kann von der Homepage der Ärztekammer herunter- geladen werden) auszufüllen und gerichtlich oder notari- ell beglaubigt zu unterferti- gen und anschließend beim Wohlfahrtsfonds zu hinter- legen. Das Team des Wohlfahrts- fonds steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung: 0316/8044 - 64 bis 67 wff@aekstmk.or.at Angehörige: Unterstützung durch Sterbegeld Im Falle des Ablebens einer/eines Kammerangehörigen steht den Hinterbliebenen auch ein einmaliges „Sterbegeld“ zu, die sogenannte Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstüt- zung (kurz BHU). Foto: Shutterstock

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