AERZTE Steiermark | Dezember 2018

ÆRZTE Steiermark  || 12 |2018 37 „Datenschutz“ als Risikofaktor Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich im Bereich der Notfallmedizin eines Krankenhauses. Betroffen war ein männlicher Patient, der jedoch nicht zu Schaden kam. An einem Wochentag wurde ein Patient von der hausei- genen Psychiatrischen Abteilung des Spitals mit Verdacht auf Lithiumintoxikation in die Notfallmedizin gebracht. Aufgrund seines schlechten Allgemeinzustandes – Fieber, Tremor, Gangunsicherheit – war eine Anamnese mit dem Patienten selbst unmöglich und es konnte keine Vorme- dikation erhoben werden. Aus Datenschutzgründen wa- ren die bisherigen Arztbriefe für die Diensthabenden der Notfallaufnahme jedoch nicht zugänglich und erst nach einem Telefonat mit der diensthabenden Psychiaterin, die den Patienten gar nicht kannte, waren die nötigen Auskünfte eingeholt. Dadurch wurde die Therapieeinlei- tung verzögert, allerdings ohne negative Folgen für den betroffenen Patienten. Eigener Vorschlag: Im Notfall sollten Arztbriefe anderer Abteilungen desselben Hauses abgerufen werden können, denn derartige Vorfälle ereignen sich ungefähr einmal im Monat. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e notfallmedizinische/r ExpertIn der KRAGES hält fest, dass die Weitergabe von Patienteninformationen in- nerhalb desselben Krankenhauses kein Datenschutzpro- blem verursachen könne. „Solch eine Nicht-Information führt jede Medizin ad absurdum.“ Ein/e KRAGES-ExpertIn aus dem Bereich Pflege/Auf- nahmemanagement betont, dass im Falle nicht vorhan- dener Dokumentation nicht der Datenschutz als Vor- wand gelten dürfe. Um einen nahtlosen Therapieverlauf zu gewährleisten, sei die Mitgabe eines Transferierungs- berichtes unabdingbar, der die Rahmendaten inklusive Diagnose und Medikation enthalten müsse. Besondere Verschwiegenheitsbestimmungen im Bereich der Psychi- atrie bezögen sich lediglich auf Geheimnisse, die etwa PsychologInnen und PsychotherapeutInnen anvertraut würden; diese seien jedoch getrennt von der offiziellen Krankengeschichte zu dokumentieren. Ein/e ExpertIn des Otto-Wagner-Spitals warnt vor der telefonischen Informationsweitergabe als Fehlerquelle und schlägt vor, Datenschutzverträge abzuschließen und sämtliche Mitarbeitenden des Hauses zur Rechtslage des Datenschutzes fortzubilden. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp vom Experten Lehrpraxis neu Seit Mitte des Jahres ist die verpflichtende Lehrpraxis neu im Rahmen der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin Wirklichkeit. Die Ärztekammer Steiermark übernimmt als Abwicklungsstelle das „Ein- sammeln“ der Fördergelder bei den 3 Fördergebern und entlastet damit die Lehrpraxisinhaber. Wie finden Sie Ihren Ausbildungsplatz? Die Liste der Lehrpraxisinhaber für Allgemeinmedizin, aber auch für Fachärztinnen und -ärzte finden Sie on- line auf unserer Website unter www.aekstmk.or.at/405 mit dem Vermerk „ÄAO 2015“. Setzen Sie sich einfach mit einer Ärztin/einem Arzt in Verbindung. Wichtig ist auch darauf hinzuweisen, dass Lehrpraxis- inhaber für die Lehrpraxis neu eine entsprechende be- scheidmäßige Anerkennung der ÖÄK brauchen – die Anerkennung nach ÄAO 2006 allein genügt nicht. Alle Informationen und Unterlagen zum Thema Aus- bildung und Lehrpraxis: www.aekstmk.or.at/48 Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter Tel. 0316/8044-62 Mag. Bernd Niehs Abteilungsleitung Ausbildung Foto: Schiffer PRAXIS Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzt führer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.

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