Leistungsbericht Ärztekammer Steiermark 2018

marginal anmutet, sieht der steirische Referent für Notfall- und Rettungs- dienste sowie Katastrophenmedizin, Johann Kainz, großes Potenzial für weitere Verbesserungen der schon bis- lang hervorragend evaluierten Kurse: „Die AGN ist seit vielen Jahren ein kompetenter, innovativer und zuver- lässiger Partner der Ärztekammer in der notfallmedizinischen Ausbildung und der Qualitätsarbeit. Die Ände- rungen, die sich aus der Novellierung des Ärztegesetzes ergeben werden, machen gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Zusammenführung von Organi- sation und inhaltlicher Gestaltung bei der AGN als entsprechender Fach- vereinigung sinnvoll.“ So könne noch gezielter als bisher auf bevorstehende Modifikationen in der notfallmedizi- nischen Tätigkeit und Ausbildungs- landschaft reagiert werden. Kinder- und jugend- psychiatrischer Notstand Generell gibt es in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Österreich auf allen Ebenen Mängel. In der Steiermark fehlt aber (neben dem Burgenland) sogar die Basis: kinder- und jugendpsychiatrische Kassenstellen – und der Honorarkata- log der steirischen GKK enthält keine einzige Leistung aus dem Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Ärztekammer Steiermark hat 2018, nicht zum ersten Mal, den Gesund- heitsfonds auf diesen Missstand hin- gewiesen: „Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die Ver- sicherungsanstalt öffentlich Bediens­ teter und auch andere Gebietskran- kenkassen haben die Dringlichkeit einer Regelung für die Erbringung von kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen erkannt, einen entspre- chenden Leistungskatalog eingeführt und dadurch den Weg für die Schaf- fung von Planstellen geebnet.“ Für Versicherte von Sonderversicherungs- trägern („kleinen Kassen“) heißt das: Sie bzw. ihre Kinder sind privilegiert. Denn auch für sie gibt es spezielle kin- der- und jugendpsychiatrische Leis- tungen. Bei GKK-Versicherten müssen die (Wahl-)Ärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie dage- gen – soweit möglich – auf Positionen aus der Erwachsenen-Psychiatrie aus- weichen, damit die Versicherten eine Chance auf Rückersatz haben. Aber dieser Katalog ist für Kinder und Ju- gendliche verständlicherweise nur teilweise geeignet. Und vieles fehlt. Thomas Kröpfl, Obmann der Fach- gruppe Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Steiermark, rechnete auch vor, 24 „Die Änderungen, die sich aus der Novellierung des Ärztegesetzes ergeben werden, machen gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Zusammenführung von Organisation und inhaltlicher Gestaltung bei der AGN als entsprechender Fachvereinigung sinnvoll.“ Johann Kainz, steirischer Referent für Notfall- und Rettungsdienste sowie Katastrophenmedizin.

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