Leistungsbericht Ärztekammer Steiermark 2018
43 genkind in puncto Nachbesetzung gab es deutliche Verbesserungen. ÄK-Vize- präsident Dietmar Bayer resümierte: „Mit diesem Kassenvertrag ist in einem Klima des lösungsorientierten Dialogs eine echte Qualitätsverbesserung ge- lungen.“ Formal holte die GKK den Beschluss zum Kassenvertrag am 17. Juli nach. Anfang September stimmte der Ver- bandsvorstand, dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter angehören, zu. Drei Wochen später wurde der Vertrag in der Verbandskonferenz endgül- tig genehmigt. ÄK-Präsident Herwig Lindner strich den Vorbildcharakter des neuen Vertrages heraus, der im Hauptverband ohne Gegenstimme ge- nehmigt wurde: „Es ist und bleibt ein Sieg der Vernunft.“ Der neue Vertrag ermöglicht es auch, Kassenverträge zu teilen. Jobsharing- Stellen wurden damit explizit ausge- schrieben. Einzige Einschränkung: Gleichzeitige Arbeit der Beteiligten in der Praxis ist nicht möglich, außer ein Partner ordiniert, während der andere Hausbesuche absolviert. Josef Harb ist neuer Obmann der GKK Auf Verena Nussbaum folgte Ende Fe- bruar 2018 Josef Harb als steirischer GKK-Obmann. Er ist gelernter Schlos- ser, hat die HTL absolviert und war Betriebsratsvorsitzender bei Siemens Mobility. Neben Gesundheitsförde- rung und Prävention plante Harb den Ausbau der Primärversorgung für eine bessere Steuerung der Patientenströ- me und eine weniger fragmentierte Pa- tientenversorgung. Die steirische GKK habe nachweisbar gute Arbeit geleistet, sagte er und äußerte sich im AERZTE Steiermark-Interview auch kritisch zur Reform der Sozialversicherung: „Der Versuch, ein System mit nachweis- baren Fake News zu desavouieren – das ist einfach gelogen.“ In Wahrheit gehe es um „Privatisierung und Selbstbe- halte und darum, politischen Einfluss zu nehmen“, und er ergänzte: „Meine Rolle ist es danach zu trachten, die vorhandenen Mittel im Sinne der Stei- gerung der allgemeinen Gesundheit möglichst gut einzusetzen.“ Hier seien Primärversorgungseinheiten zusätz- lich zum niedergelassenen Bereich sinnvoll; schlussendlich solle erreicht werden, dass „die Ärztinnen und Ärzte für Patientinnen und Patienten, die sie wirklich brauchen, lang und gut Zeit haben“, so Harb. Ab April 2019 wird Bereitschaftsdienst freiwillig Im Herbst 2018 waren die Verhand- lungen zwischen Ärztekammer Stei- ermark, GKK und dem steirischen Ge- sundheitsfonds zur Neuregelung des Bereitschaftsdienstes inhaltlich unter Dach und Fach: Der „Bereitschafts- dienst neu“ sollte zwar erst ab April 2019 starten, die Informationsveran- staltungen für Ärztinnen und Ärzte begannen aber bereits im November, und zwar in Bruck an der Mur. Einladende bzw. Organisatoren waren der Gesundheitsfonds Steiermark und die Steiermärkische Gebietskranken- kasse. Auch die Ärztekammer Steier- mark und das Rote Kreuz waren bei diesen Informationsveranstaltungen anwesend, um Fragen zu beantworten und Anregungen aufzunehmen. Der neue Bereitschaftsdienst ist vorerst
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