AERZTE Steiermark | Jänner 2019
cover 10 Ærzte Steiermark || 01|2019 Fotos: Zinner, Adobe Photostock dafür sorgt, dass Computer nicht zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient stehen, sind die drängendsten Wün- sche. Im Prinzip wäre das alles möglich, aber es gibt Hürden. Die beginnen bei der unzureichenden Verfügbar- keit von Breitband-Ressour- cen, was die Computer-Arbeit verlangsamt; das sind wenig ergonomische Software-Lö- sungen am Frontend und es ist wohl generell das gesund- heitspolitische Ziel, durch IT- Lösungen Kosten zu senken, statt die Qualität der Arbeit zu verbessern. Rein technisch wäre etwa die Weitergabe von sehr viel Wert auf Daten- schutz gelegt. Patientinnen und Patienten können des- wegen die Aufnahme von Gesundheitsinformationen in ELGA verhindern – generell oder nur für einzelne Daten. Einige hunderttausend tun das auch. Nicht viele, bezogen auf die Gesamtzahl der An- Gesundheitsdaten nach CDA Level 3 (Clinical Document Architecture Level 3) bzw. EIS 3 full support als ELGA-In- teroperabilitätsstufe jederzeit machbar. Schutz und Nutzen Durchaus begründet wurde bei ELGA von Anfang an wenderinnen und Anwender, aber so viele, dass sich Ärz- tinnen und Ärzte eben nicht darauf verlassen können, dass die verfügbaren Informati- onen vollständig sind. Was den Wert in der täglichen Nutzung natürlich senkt. Gleichzeitig sorgt die Aufklä- rungspflicht beim situativen Opt-out auch für erheblichen Aufwand für die ärztlichen Anwenderinnen und Anwen- der. Das Problem wurde zwar dadurch entschärft, dass eine persönliche Aufklärung etwa bei psychiatrischen Erkran- kungen nur mehr dann vor- geschrieben ist, wenn es sich „Die Patientinnen und Patienten sollen in ihrer Selbstverantwortung hinsichtlich der eigenen Gesundheit unterstützt werden.“ Beate Hartinger-Klein Meine elektronische Gesundheitsakte. Meine Entscheidung! e-medikation sicher. informiert. Überblicküber verordneteund inApothekeabgegebeneMedikamente Mehr Information fürÄrztinnenundÄrzte sowiePatientinnenundPatienten Hilfe zurVermeidungunerwünschterWechselwirkungen was bringt e-medikation? in der arztordination e-cardwird gesteckt.Ärztin/Arzt ruft e-Medikationsliste auf undprüft neueVerordnung(en) aufWechselwirkungen. Ärztin/Arzt speichertVerordnung(en) in e-Medikation. Patientin/Patient erhältRezeptmitCode. Apotheke scanntCode vomRezept und händigtMedi- kament(e) aus.Verordnung(en)werden in e-Medikations- liste als „abgeholteArzneimittel“ gekennzeichnet. NachStecken der e-card:Apotheke hatZugriff auf gesamte e-Medikationsliste und kanndort rezeptfreie Medikamente speichern. in der apotheke 1. 2. 3. 4. ÜberdasELGA-Portalauf www.gesundheit.gv.at LoginmitHandysignaturoderBürgerkarte (Informationenunterwww .buergerkarte.at ) wie komme ich zu meiner e-medikationsliste? Foto : fotolia.com Die E-Medikation könnte das Interesse an ELGA erhöhen. Ob sie auch die Beliebtheit erhöht, ist eine andere Frage.
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