AERZTE Steiermark | Jänner 2019

Ærzte Steiermark  || 01|2019 33 wirtschaft & Erfolg Das bringt 2019 im ärztlichen Bereich Ganzjahres­ vorschreibung 2019: y B e m e s s u n g s - grundlage für die Vo r s c h r e i b u n g 2019 ist das Ein- kommen laut Ein- kommensteuerbe- scheid des Jahres 2017. y Bitte schicken Sie uns ehestmöglich Ihren Einkommensteuerbescheid 2017, damit die Beiträge richtig bemessen werden können. y Sollten Sie Ihren Einkom- mensteuerbescheid 2017 noch nicht erhalten haben, so übermitteln Sie uns bit- te keine anderen Einkom- mensunterlagen. y Sofern bis Mitte November 2019 kein Einkommensteu- erbescheid 2017 vorliegt, werden die Beiträge auf Basis der Höchstbeitrags- grundlage berechnet. y Falls der Einkommensteu- erbescheid 2017 bereits im Herbst 2018 von Ihnen übermittelt wurde, wird dieser nicht noch einmal benötigt. y Sollten Sie zusätzlich zu Ih- rer Ordination ein Dienst- verhältnis haben, so erhal- ten Sie Ende November eine „Zw i s chenabrechnung“ hinsichtlich einer allfälligen Beitragsschuld zum Jahres- ende. y Bei all jenen Ärztinnen und Ärzten, die weder einen GKK-Kassenvertrag noch ein Dienstverhältnis haben, ist gemäß der Wohlfahrts- fondsbeitragsordnung eine Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der Vorschrei- bung zum jeweiligen Quar- talsende zu leisten. Formulare: Die wichtigsten Formulare, wie z. B. das Antragsformular für die Krankenbeihilfe, das Formularblatt für die Erklä- rung der Einkünfte, der An- trag für die Ermäßigung der Beitragsorientierten Zusatz- versorgung und weitere For- mulare finden Sie ab Jänner auf der Homepage der Ärzte- kammer im Downloadcenter unter folgendem Link: http:// www.aekstmk.or.at/cms/cms. php?pageName=125 Wichtig für Ärztinnen und Ärzte mit einem GKK-Kassenvertrag: Mit Ende Februar muss der Stmk. GKK vom Wohlfahrts- fonds eine Liste mit den je- weiligen Quartalseinbehal- ten bekanntgegeben werden. Alle Unter- lagen, die bis spä- testens 17.02.2019 an den Wohlfahrts- fonds übermittelt wurden, können für den ersten Quartals­ einbehalt berück- sichtigt werden. Die weiteren Termine für die Meldung der Quartalseinbe- halte an die GKK sind Ende Mai, Ende August und Ende November 2019. Sollte sich zwischen der Meldung des je- weiligen Quartalseinbehaltes und des Quartalsultimos hin- sichtlich Ihrer Vorschreibung etwas ändern, so können kei- ne Änderungen der jeweiligen Quartalseinbehaltsmeldung an die GKK mehr vorgenom- men werden. Sämtliche Einkommensunter- lagen und Formulare können per Post, Fax (0316-8044-136) oder E-Mail (wff@aekstmk. or.at ) übermittelt werden. Wie erreicht man die Mitar- beiterInnen des Wohlfahrts- fonds? y per Tel.: (0316) 8044 Carmen Renner: DW 64 Ursula Fressel: DW 65 Mag. Bernd Niehs: DW 66 Kirstin Schauer: DW 67 y per Fax: (0316) 8044-136 y per E-Mail: wff@aekstmk.or.at Mit einem eigenen Schreiben wurden Ende Dezember 2018 alle selbständig tätigen Ärztinnen und Ärzte über Abläufe und Termine im Beitragsjahr 2019 informiert. Die wichtigsten Punkte werden hier nochmals angeführt. Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Was gibt es Neues? Highlights, die uns im Jahr 2019 erwarten: eKOS, das elek­ tronische Be- willigungssystem wird für bestimmte Untersuchungen mit 1. April 2019 eingeführt. Mit diesem System sollen die bisher notwendigen Papier- formulare durch einen elek- tronischen Prozess abgelöst werden. Mit der Bewilligung erhalten PatientInnen eine kostenfreie SMS oder E-Mail mit dem entsprechenden An- tragscode. Mit 1.1.2019 ist bei der GKK die Positionsnummer „149“ und bei der SVA die Position „BKFMI“ Brustkrebsfrüher- kennungsprogramm (BKFP) für Frauen im Alter zwischen dem 45. und 69. Lebensjahr eingeführt. Die Beratungsleis­ tung können ÄrztInnnen für Allgemeinmedizin und FA für Frauenheilkunde verrechnen und diese wird im Jahr 2019 bei der GKKmit € 6,00 dotiert. Für Hausapotheker wird mit 9.2.2019 die EU-Fälschungs- schutz-Richtlinie in Kraft tre- ten (kurz AMVS). Das Veri- fizierungssystem gilt nur für rezeptpflichtige Arzneimittel, auf die ein 2D-Code aufge- druckt ist. Für eingehende Informationen steht Ihnen Ihr Arztsoftware- Hersteller gerne zur Verfü- gung. Alwin Günzberg ist Geschäfts- führer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg 2019

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