AERZTE Steiermark | Jänner 2019
Ærzte Steiermark || 01|2019 39 Angestellte Ärztinnen und Ärzte Fotos: Elke Meister, Florian Stieber, Adobe Photostock Teilweise kann Entwarnung gegeben werden: Ohne Be- triebsvereinbarung ist ein Opt-out nicht möglich, außer dem gelte die Möglichkeit längerer Arbeitszeiten nur bei unverschuldeten Personaleng- pässen, betont Tripolt. „Ein Urlaub kann damit wohl nicht gemeint sein.“ Problematischer ist die eben- falls in der „ansonsten leb- baren“ (Tripolt) Gesetzesno- velle vorgesehene Verkür- zung der Ruhezeit nach der Rufbereitschaft von 11 auf 5 Stunden. Sie kann Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern – den Ärztinnen und Ärzten genauso wie der Pflege – das Leben deutlich schwerer ma- chen. Deswegen gibt es auch anhaltende Bemühungen der Kurie Angestellte Ärzte und der Gewerkschaft, hier eine Nachbesserung zu erreichen. Grundsätzlich ist aber die geplante Novelle ein Rück- schlag für den Spitalsstandort Österreich. Durch das neue KA-AZG ist Österreich für junge Ärztinnen und Ärzte attraktiver geworden. Dieser Vorteil wird durch die Rückentwicklung aufge- geben. Außerdem werde, so Tripolt, der begonnene posi- tive „Change-Prozess“ damit gebremst. Unausgeschlafene Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter an den Krankenbetten Offenbar auf Betreiben der Länder bzw. Spitalsträger wird in Österreich an einer teilweisen Rücknahme der Regelungen des Krankenan- stalten-Arbeitszeitgesetzes ge- arbeitet. Wichtigste Punkte: Die Opt-out-Regelung soll auch über das Jahr 2021 hi- naus gelten und die Ruhezeit nach der Rufbereitschaft soll von 11 auf 5 Stunden redu- ziert werden. Sowohl der Obmann der angestellten Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer, Vizepräsident Eiko Meister, als auch KAGes-Zentralbe- triebsratsobmann Michael Tripolt kritisieren das Vorha- ben als „nicht schlüssig“ bzw. aus steirischer Sicht „nicht notwendig“. Denn, so der Tenor, die KAGes habe im- mer wieder versichert, dass sie das KA-AZG bereits jetzt weitgehend erfüllen könne. Es gebe daher keinen Grund für eine teilweise Rückab- wicklung. Tatsächlich hat die KAGes die für die Erfüllung des KA-AZG nötigen Stel- len fast vollständig besetzen können. Es gibt nur mehr 40 offene Stellen. Es gibt da also Handlungs- bedarf, um bereits erreichte Erfolge nicht wieder zu ver- spielen. könnten damit wieder Rea- lität werden. Damit sei die Novelle „auch schlecht für das System“, so Tripolt. ÖÄK Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin 2019 Aufgrund der rückläufigen Kandidaten- zahlen bei der Prüfung Arzt für Allge- meinmedizin werden ab 2019 aufgrund eines Beschlusses der Prüfungskommis- sion nur noch drei Prüfungstermine pro Jahr von der Akademie der Ärzte ange- boten. Daher ergeben sich für 2019 folgende Prüfungstermine: 11.02.2019 (Anmeldeschluss 07.01.2019) 06.05.2019 (Anmeldeschluss 01.04.2019) 14.10.2019 (Anmeldeschluss 09.09.2019) Die Anmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Landes ärztekammer mittels Anmeldeformular unter fol- gendem Link: https://www.arztakademie.at/pruefungen/oeaek-allge- meinmedizin/anmeldung-abmeldung/ Für Rückfragen steht Ihnen Frau Englputzeder in der Ausbildungsabteilung (0316/8044-63) gerne zur Verfügung. Die Aufweichung des Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetzes droht. Die meisten Giftzäh- ne wurden der Novelle aber im Vorfeld schon gezogen. Aus steirischer Sicht ist die Änderung aber dennoch überflüssig. Michael Tripolt Eiko Meister KA-AZG-Novelle: „Nicht notwendig“ Arbeitszeitgesetz-Novelle: Rückschlag für das Gesundheitssystem?
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