AERZTE Steiermark | Jänner 2019

Ærzte Steiermark  || 01|2019 45 Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Foto: Adobe Phototocks Diese Leistungen können nicht gleichzeitig mit der the- rapeutischen Aussprache ver- rechnet werden. c) Pos. 491 – Detaillierter schriftlicher Ernährungsplan: Neben dieser Leistungspositi- on kann die ausführliche the- rapeutische Aussprache nur mit entsprechender Begrün- dung (andere Diagnose) und wenn die Aussprache nicht am Tage der Ausfertigung des Ernährungsplanes stattfindet, verrechnet werden. d) Pos. 493 – Denver- Development-Test: Im gleichen Quartal ist die ausführliche therapeutische Aussprache nur verrechenbar, wenn in begründeten Fällen nach Durchführung des Den- ver-Development-Testes da- raus hervorgehende Behand- lungen erforderlich sind bzw. wenn eine weitere Diagnose die Aussprache erforderlich macht. e) Pos. 495 – Beratung bei kindlichen psychosoma- tischen Beschwerden: kann innerhalb eines Quar- tales nicht gemeinsam mit der ausführlichen therapeu- tischen Aussprache verrech- net werden. f) mit Basisuntersuchung VU: Die gleichzeitige Verrechnung der ausführlichen therapeu- tischen Aussprache mit einer Basisuntersuchung im Rah- men der Vorsorgeuntersu- chung ist ausgeschlossen. g) Pos. 337, 338 und 339 – Psy- chotherapeutische Medizin: Diese Leistungen können nicht gleichzeitig mit der the- rapeutischen Aussprache ver- rechnet werden. Sonderregelungen gleich- zeitige Verrechnung: Kleine Kassen (Sonderversiche- rungsträger): Die gleichzeitige Verrechnung der „Ausführlichen therapeu- tischen Aussprache“ mit den Pos. 36d, 36e und 36f für FachärztInnen für Neurologie und Psychiatrie ist bei eigenen PatientInnen innerhalb eines Quartals nur mit Begründung möglich. Die gleichzeitige Verrechnung der „Ausführlichen therapeu- tischen Aussprache“ mit der Pos. 34h innerhalb eines Quar- tals bzw. mit der Pos. 36a in- nerhalb eines Monats ist nicht möglich – es sei denn unter An- gabe einer weiteren neuen Dia­ gnose. Die gleichzeitige Ver- rechnung der „Ausführlichen therapeutischen Aussprache“ mit einer Basisuntersuchung im Rahmen des Vorsorgeuntersu- chungs-Gesamtvertrages inner- halb eines Abrechnungsmonats ist ausgeschlossen. TIPP des Kassenärzterefe- renten Alexander Moussa: Die mehrmalige Verrech- nung der TA pro PatientIn und Quartal oder Monat ist ohne weiteres möglich! Die TA kann grundsätzlich nur bei eigenen PatientInnen ver- rechnet werden. In begründe- ten Fällen ist aber auch eine Verrechnung bei „fremden PatientInnen“ möglich. Sprechstunde zu kassenärzt- lichen Fragen: Jeden Donners- tag, 18.00 bis 19.00 Uhr, nach Voranmeldung. Abwesenheitsmeldungen (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Die Abwesenheitsmeldungen von niedergelassenen Ärz- tinnen und Ärzten können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenom- men haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und auf Wunsch an die Gebietskrankenkasse durchgeführt. y Zusätzlich entscheiden Sie, ob die abwesenheitsbedingte Schließung der Praxis in der Ärztesuche auf der Website der Ärztekammer Steiermark www.aekstmk.or.at/46 sichtbar sein soll. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Alexander Moussa • Gerd Wonisch BETRIFFT : Kassenärztinnen und Kassenärzte Serie • Teil 1

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=