AERZTE Steiermark | Jänner 2019
6 Ærzte Steiermark || 01|2019 Eiko Meister Keine Aufweichung des KA-AZG Das österreichische Krankenanstalten-Arbeits- zeitgesetz hat für Ärztinnen und Ärzte sowie die anderen Berufsgruppen markante Verbesse- rungen gebracht – und es erhöht die Sicherheit für Patientinnen und Patienten – weil es ihnen garantiert, dass Behandelnde und Betreuende in den Spitälern nicht übermüdet sind. Für den Spitalsstandort Österreich – und damit auch für die Steiermark – hat das Gesetz ebenfalls gewal- tige Verbesserungen gebracht. Junge Ärztinnen und Ärzte bleiben eher im Land – die Fluchtbewegung in Nachbarländer hat deutlich abgenommen. Der Ar- beitskräftemangel in den Spitälern konnte entschärft werden. Und speziell die Steiermärkische Kranken- anstaltengesellschaft hat die gesetzlichen Rahmen- bedingungen einigermaßen in den Griff bekommen. Sie erfüllt die Vorgaben des Gesetzes in der End- ausbaustufe (ohne Opt-out-Möglichkeit) schon jetzt weitgehend, wie sie immer wieder versichert. Trotzdem bemühen sich offenbar die Bundeslän- der als Eigentümer der großen Spitalsträger, das Gesetz aufzuweichen. Es gibt einen Gesetzesvor- schlag, der vorsieht, dass auch ab Mitte 2021 un- ter bestimmten Umständen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 55 statt 48 Stunden betragen darf. Es gibt zwar eine zeitliche Beschränkung von drei Monaten, eine Betriebsvereinbarung und das Einvernehmen mit der Personalvertretung sind notwendig. Aber dennoch klingt das alles nach einem „Bestellgesetz“. Noch gravierender ist die ebenfalls vorgesehene Reduktion der Ruhezeit nach der Rufbereitschaft von elf auf fünf Stunden. Dass sich Dienstgeber das Leben leichter machen wollen, ist ja verständlich. Aber es ist absurd, ein Gesetz aufweichen zu wollen, das ja offenbar lebbar ist. Alle, die es leben können und als Dienstgeber at- traktiv sein wollen, sollten daher klar sagen, dass sie dieses Gesetz nicht brauchen und daher ablehnen. Wenn das genug Träger machen, wird ja hoffentlich auch das Sozialministerium davon abrücken, aus dem „Vorschlag“ Wirklichkeit zu machen. Vizepräsident Dr. Eiko Meister ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. intra kont a [Es ist zu beobachten], dass sich die Psychotherapie zunehmend mit esoterischen, spirituellen, religiösen und weltanschaulichen Inhalten vermischt und eine Verlagerung esoterischer, spiritueller, religiöser und weltanschaulicher Orientierungs- und Sinnfragen in das psychotherapeutische Feld stattfindet. Eine immer größere Anzahl von Menschen ist für eso- terische, spirituelle, religiöse und weltanschauliche Themen und Angebote ansprechbar, – insbesondere kleine – spirituelle Gemeinschaften bzw. sektenähn- liche oder vereinnahmende Gruppierungen erfahren vermehrten Zuspruch. Heilsversprechen, religiöse Deutungen, magische Vorstellungen und Initiation werden gemischt mit wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Methoden und Techniken. Diesbezügliche Phänomene werden beispielsweise umschrieben als „New-Age-Therapien“, „Psychomarkt“ oder „Psychoszene“, „esoterische Therapien“, „spiritu- elle Psychotherapie“, „Transpersonale Psychotherapie“, „Schamanismus“ bzw. „Neoschamanismus“, „alternati- ve Gesundheitskultur“ oder „weltanschauliche Lebens- hilfe“. Vor allem für Hilfe suchende Laien ist es kaum mehr durchschaubar, wo die Grenze zwischen wissen- schaftlich fundierten und weltanschaulich überformten Lehr- und Behandlungsansätzen gezogen werden muss. […] Von der Psychotherapie zu unterscheiden sind alle Arten von esoterischen, spirituellen und religiösen Methoden, Humanenergetik (wie z. B. Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels Aurainterpretation, mittels Auswahl von Edelsteinen durch Irisenergetik, mittels Energieübertragung durch die Hände usw.), „Geisthei- lung“, „Schamanismus“ oder „Neoschamanismus“ und Ähnliches oder auch andere Geisteswissenschaften wie z. B. die Philosophie. Sofern es sich nicht um die Aus- übung der Heilkunde handelt, können diese Angebote teilweise im Bereich des Gewerbes ausgeübt werden, jedoch nicht Teil einer Psychotherapie sein. Aus der Richtlinie zur Frage der Abgrenzung der Psychotherapie von esoterischen, spirituellen, religiösen und weltanschaulichen Angeboten sowie Hinweise für PatientInnen bzw. KlientInnen. Die gesamte Richtlinie findet sich auf www.sozialministerium.at . Richtlinie Psychotherapie und Esoterik 2
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