AERZTE Steiermark | Februar 2019
ÆRZTE Steiermark || 02|2019 13 COVER so wie den gesellschaftlichen „Herden- schutz“. Und Information hilft auch: Nach dem Start des Informations- programms der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin stieg die Beteiligung an der MMR-Impfung innerhalb kurzer Zeit deutlich. Die Frage ist, ob es hilft, die Informa- tion weiter zu verbessern, um verstärkt ältere Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene zu erreichen – jedenfalls ein erfolgversprechender Weg – oder ob es zusätzlich anderer Mittel bedarf, wie der Impfpflicht. Die Österreiche- rinnen und Österreicher scheinen sich diese mehrheitlich zu wünschen: Laut einer Umfrage der Gratiszeitung „Heute“ sind 46 Prozent „sehr“ für die Masern-Impfpflicht, weitere 31 Pro- zent sind „eher“ dafür. Und nur 10 bzw. 7 Prozent eher oder sehr dagegen. Grafik: Conclusio Anzeige Essenszuschüsse für Arbeitnehmer In einem aktuellen Judikat hat der Verwaltungsgerichtshof festgelegt, dass Zuschüsse für Mahlzeiten nicht in bar erfolgen dürfen. Ein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern steuerfrei Essenszuschüsse (Gutscheine) gewähren. Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von EUR 4,40 pro Arbeitstag steuerfrei, unabhängig davon, ob die freien oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb des Arbeitgebers verabreicht werden (z. B. Werksküche) oder ob die Mitarbeiter außerhalb des Betriebes in Gaststätten das Essen zu sich nehmen. Als Gaststätten gelten solche, die an dem jeweiligen Arbeitstag ein Vollmenü, das einem üblichen Kantinenessen (Suppe oder Vorspeise und Hauptspeise) entspricht, anbieten. Erfolgt nun die Gewährung von Zuschüssen zur Einnahme von Mahlzeiten in Gaststätten durch den Arbeitgeber nicht durch Essensbons, sondern durch Übergabe von Bargeldbeträgen an Arbeitnehmer, die die Einnahme von verbilligten Mahlzeiten in Gaststätten am Betriebsstandort und an Montageorten durch Zuzahlung von EUR 4,40 ermöglichen, so liegt nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) durch die Barzahlung kein steuerfreier Essenszuschuss vor. Somit ist die Gewährung von Zuschüssen in bar als Sachbezug beim Arbeitnehmer zu versteuern. Die Tücken der Statistik Die Steiermark hat ein exzellentes Impfstatistik-System. Impfquoten können bis zu kleinsten Einheiten herunter erhoben werden. Aber eine Frage ist im- mer zu klären: Was wird gemessen? Nehmen wir eine Impfquote von 86,6 Prozent. Die haben wir in der Steiermark, bezogen auf 2016 Geborene. Diese Quote betrifft nur die erste Teilimpfung, die Werte für die zweite Teilimpfung zu erheben, wäre sinnlos, weil die Kinder dieses Jahrgangs noch zu jung sind. Wie stark Werte differieren, zeigt sehr drastisch die Darstellung der deutschen MMR-Impfquote im „Epidemiologischen Bulletin“ 1/2016 des Robert-Koch- Instituts: Für die 1. Dosis (Teilimpfung) des Geburtenjahrgangs 2012 betrug die Impfquote 15 Monate nach der Geburt 86,6 Prozent, 36 Monate nach der Geburt dagegen 97,6 Prozent. Für die zweite Dosis betrug sie nach 24 Monaten 71 und 36 Monate nach der Geburt 84,8 Prozent. Dazu kommen signifikante Unterschiede zwischen den Regionen: Bei der zweiten Dosis (nach 24 Mona- ten) 67,2 Prozent in Brandenburg, aber 78,4 Prozent in Sachsen-Anhalt. Das Bundesland Sachsen hat im deutschen Bundesländer-Ranking für die zweite Teilimpfung immer dramatisch schlechte Werte – für den Geburtenjahrgang 2012 zum Beispiel 21,9 Prozent (Deutschland-Durchschnitt 71,3 Prozent). Aber nicht, weil in Sachsen nicht geimpft, sondern weil die zweite Teilimpfung dort – und nur dort – erst ab dem fünften Lebensjahr empfohlen ist. Bei der Inter- pretation von Impfstatistiken gilt es also immer, sehr genau darauf zu achten, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird … 62 117 169 117 52 MMR 2 Durchimpfungsrate Volksschulen + Sonderschulen unbekannt <70% 70-80% 80-89% 90-100% Durchimpfungsraten für Schulen können von der Wiss. Akademie für Vorsorgemedizin nur errechnet werden, wenn die Grundgesamt- heit der SchülerInnen pro Klasse bekannt ist – in Zeiten der DSG- VO leider keine Selbstverständlich- keit mehr: 62 Schulen verweigern die Übermittlung der Daten. Die Altersgruppe der 6-10-Jäh- rigen wird primär im Rahmen der Schulimpfaktionen geimpft. MMR2 Durchimpfungsraten Volks- & Sonderschulen
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=