AERZTE Steiermark | Februar 2019

ÆRZTE Steiermark  || 02|2019 29 RECHT Zukünftig ist eine Patien- tenverfügung „verbindlich“, wenn diese durch einen y Rechtsanwalt y Notar y rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen y ggf. einen rechtskundigen Mitarbeiter eines Erwachse- nenschutzvereins errichtet wurde und die Pa- tientin/der Patient über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt worden ist. Daneben gibt es „Andere Pa- tientenverfügungen“ (Verfü- gungen, die nicht die Voraus- setzungen der verbindlichen Patientenverfügung erfüllen), bei welchen dennoch der Pa- tientenwille zu ermitteln ist. Darüber hinaus verliert die Patientenverfügung nunmehr nach acht Jahren ihre Ver- bindlichkeit (früher fünf Jah- re), sofern die Patientin/der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Sie kann nach entsprechender ärztli- cher Aufklärung verlängert werden, wodurch die Frist von acht Jahren neu zu laufen beginnt. Nach Maßgabe einer Verord- nung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesund- heit und Konsumentenschutz ist die Patientenverfügung künftig von den für die Er- richtung verantwortlichen Personen (siehe Liste) – sofern der Patient nicht widerspricht – ab technischer Verfügbar- keit in ELGA zur Verfügung zu stellen. Die Frist von acht Jahren gilt auch für bereits während des Zeitpunktes des Inkrafttre- tens des Patientenverfügungs- Gesetzes errichtete Patienten- verfügungen. Neu: Änderungen im Patientenverfügungs-Gesetz Mit dem Bundesgestzblatt I Nr. 12/2019 vom 15.01.2019 wurde die Änderung des Patien- tenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018) kundgemacht und ist mit 16.01.2019 in Kraft getreten. Fachworkshop „Antiinfektiva“ Im Rahmen der Veröffentlichung der neuen Leitlinie „An- tiinfektiva“ lädt Arznei&Vernunft im Februar zum Fach- workshop Antiinifektiva ein. Programm & Vortragende: y Begrüßung und Einleitung: Univ.-Prof. Dr. Ernst Sin- ger, Vorsitzender der A&V-ExpertInnengruppe y Hautinfektionen: Univ.-Prof. Dr. Heinz Burgmann, AHK Wien, Medizinische Universität Wien y Infektionen Respirationstrakt: OA Dr. Oskar Janata, Sozialmedizinisches Zentrum Ost - Donauspital y Harnwegsinfektionen: Prim. Univ.-Doz. Dr. Christoph Wenisch, Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser- Franz-Josef-Spital mit Gottfried von Preyer’schem Kinderspital y Praxisrelevante Inhalte Dr.in Susanne Rabady, ÖGAM y Zusammenfassung und Abschlussdiskussion Termin: 27. Februar 2019, 17.00 – 19.00 Ort: HV der öst. Sozialversicherungsträger, 6. Stock, Sitzungssaal 607, Haidingergasse 1, 1030 Wien DFP-Approbration: 3 DFP-Punkte medizinische Fortbildung Anmeldung: erbeten bis 20. Februar 2019 unter: regina.maksimovic@sozialversicherung.at www.arzneiundvernunft.at Bitte benutzen Sie die markierten Gästeparkplätze in der Ebene 3; sollten dort alle Parkplätze belegt sein, können Sie im 6. Stock parken. Die TeilnehmerInnen werden gebeten, schon etwas vor 17:00 (Workshop-Beginn) zu kommen, da eine persönliche Anmeldung beim Portier vor Ort nötig ist. ion für Gäste sterreichischen Sozialversicherungsträger 030 Wien > Hauptverbandes stehen markierte Gästeparkplätze im ne 3, Nr. 232-250) zur Verfügung. hranken uf Ebene 3 ennzeichneten Parkplätzen („Besucherparkplätze“) ang HVB gehen nlage benutzen, Empfang öffnet, Verbindungsgang zum tzen m Empfang abholen des Gebäudes Gästekarte unbedingt beim Portier Foto: AdobeStock/Pavel Kurbakov

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