AERZTE Steiermark | Februar 2019

32 ÆRZTE Steiermark  || 02|2019 „Wir gehen mit dem Kapital sorgsam um“ Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds wird häufig mit der staatlichen Pension verglichen. Was unterscheidet den Wohlfahrtsfonds von an- deren Versorgungswerken? Der Wohlfahrtsfonds für Mit- glieder der Ärztekammer Stei- ermark besteht seit 67 Jahren. Er ist ein abgeschlossenes Sys- tem ohne Zugriff von außen. Ärztinnen und Ärzte entschei- den mit multiprofessioneller Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte. Der Wohlfahrts- fonds unterliegt auch entspre- chenden Kontrollmechanis- men und durchläuft diverse Gremien – etwa die Vollver- sammlung und die erweiterte Vollversammlung mit den zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen –, bevor es zu einer Entscheidungsfindung kommt. Akzeptiert. Aber wenn die Entscheider Ärztinnen und Ärzte sind, dann sind sie keine Experten. Sie können auch falsch entscheiden, auch wenn sie das gar nicht möchten ... Wie schon gesagt – der Wohl- fahrtsfonds trifft seine Ent- scheidungen nach optimaler Aufbereitung einerseits durch die fachlich entsprechend aus- gebildeten MitarbeiterInnen der Steirischen Ärztekammer und andererseits durch exter- ne ExpertInnen, die wir im Bedarfsfall hinzuziehen. Was heißt das konkret? Wir können auf die Unter- stützung einer versierten Ver- sicherungsmathematikerin zurückgreifen, die auch für einige Schwesterkammern in Österreich tätig ist und so ei- nige Wohlfahrtsfondseinrich- tungen überblickt. Dadurch hat sie ein hohes spezifisches Wissen. Außerdem arbeiten wir mit einem Professor der juridischen Fakultät der Uni- versität Graz zusammen, der in der steirischen Ärztekam- mer schon als Vorsitzender im Beschwerdeausschuss tätig war und somit das Aufga- bengebiet gut kennt. Er un- terstützt uns bei komplexen rechtlichen Fragestellungen. Nicht zuletzt beschäftigen wir einen eigenen Risikomana- ger für die Veranlagungen der WFF-Gelder. Gerade in Zeiten, in denen die Zinsen gegen Null gehen und ande- re Unsicherheiten aufgetre- ten sind, versuchen wir die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Stichwort Erträge: Veranla- gung kann riskant oder kon- servativ sein. Das ist doch eine Frage der Philosophie und Mentalität. Wir sind rechtlich zu einer risikoarmen Veranlagung an- gehalten. Allerdings sind wir stolz darauf, dass wir risiko- arm veranlagen und dennoch gute Ergebnisse erwirtschaf- ten. Wir haben Jahrzehnte im Auge. Wir verwalten ja auch das Geld junger Kol- leginnen und Kollegen, die darauf vertrauen, dass sie in vielen Jahren einen Teil ihrer Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds bezie- hen. Wir gehen also mit dem Kapital sehr sorgsam um. We l che Siche rhe it smaß - nahmen werden ergriffen? Die Vermögensveranlagung hat unter Einhaltung der Grundsätze der Anlagen­ sicherheit bzw. Risiko­ minimierung und Ertrags­ fähigkeit zu erfolgen. Die Veranlagungsrichtlinie ist in der Satzung verankert und regelt, in welche Asset- Klassen investiert werden kann, sowie die entsprechenden Wertgrenzen. Die „Strategische Asset Allokation“ wird unter Hinzuziehung von Exper­ tinnen und Experten im Ver- waltungsausschuss und in wei- terer Folge in der erweiterten Vollversammlung beschlossen. Des Weiteren beschäftigt sich der Verwaltungsausschuss mit der taktischen Allokation, die kurzfristig von der langfristigen Allokation abweichen kann. Al- lerdings kann der Wohlfahrts- fonds negative Zyklen besser durchstehen, da die langfristige Absicherung des Versorgungs- werkes im Vordergrund steht. Der Wohlfahrtsfonds ist kom- plex. Es ist für Ärztinnen und Ärzte also eher schwierig, den Durchblick zu bewahren …? Man muss ja auch berück- sichtigen, dass der Wohl- fahrtsfonds eine Vielzahl an Leistungen für unsere Mit- Als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses trägt Gert Kollegger zentrale Verantwortung für den Wohlfahrtsfonds. Im Gespräch mit AERZTE Steiermark erklärt er, was er erreichen will und wie das auch gelingen kann. WIRTSCHAFT & ERFOLG „Die Veranlagungsrichtlinie ist in der Satzung verankert und regelt, in welche Asset- Klassen investiert werden kann, sowie die entsprechenden Wertgrenzen.“ „Wir sind rechtlich zu einer risikoarmen Veranlagung angehalten. Allerdings sind wir stolz darauf, dass wir risikoarm veranlagen und dennoch gute Ergebnisse erwirtschaften.“ Fotos: Schiffer

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